Ein Herz für Tiere Kein Knopf im Ohr ihrer Schafe

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Weil sie es ablehnt, ihren Schafen Ohrmarken anzubringen, das Landratsamt als zuständige Behörde aber aus Gesetzesgründen darauf besteht, hat die Halterin einer kleinen Schaf- und Ziegenherde Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Foto: Archiv/red

Die Viehverkehrsverordnung schreibt es vor: Wer Nutztiere hält, muss diese nicht nur bei der zuständigen Behörde registrieren lassen, sondern die Tiere auch entsprechend kennzeichnen. Für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen bedeutet das einen schmerzhaften Eingriff. Ihnen wird eine Marke in das Ohr gestanzt. Genau das will die Halterin ihrer kleinen Herde von Schafen und Ziegen ersparen und hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen das Landratsamt eingereicht.

 
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Bayreuth. - Sie hat viel Geld und noch mehr Herzblut in ihre kleine Herde investiert. Wie die Frau aus dem westlichen Landkreis in der Verhandlung am Montagvormittag vor der 7. Kammer unter Vorsitz von Richter Michael Lorenz erklärte, halte sie ihre vier Schafe und zwei Ziegen nicht aus ökonomischen Gründen. Sie habe sie zu sich genommen, um sie vor dem sicheren Tod zu retten. Die Tiere seien krank gewesen, der Schäfer hätte sie sterben lassen. Also hat sie die Schafe Ferdinand, Leopold, Ludwig und Rosalie aufgenommen und aufgepäppelt. Sie habe die kranken Tiere, wo es notwendig war, sogar röntgen lassen. Die Böcke seien unter Narkose kastriert worden und nicht wie üblich vom Schäfer mit der Zange. Die Größe der Herde habe sich seit 2015, als die ersten Tiere zu ihr gekommen seien, nicht vergrößert. Es gehe ihr nicht um Zucht und Verkauf, beteuerte sie. Es liege ihr fern, ihre Tiere zu schlachten. Sie habe sie teilweise mit der Flasche aufgezogen. Ihre Schafe und Ziegen würden ein hohes emotionales Potenzial aufweisen wie Hunde und Katzen, würden sie als ihr Leittier ansehen und ließen sich wie Hunde an der Leine ausführen.

Das zuständige Landratsamt will und kann keine Ausnahme machen. Die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr, kurz Viehverkehrsverordnung, Paragraf 34, schreibt zwingend vor, dass die Tiere mit einem Ohrmarken-Transponder gekennzeichnet werden müssen. Weil die Frau, die ihre Tiere rechtskonform angemeldet hat, dieser Forderung nicht nachkam, erhielt sie ein Bußgeld von 50 Euro pro Tier. Die Annahme des Mitarbeiters des Landratsamtes, er habe doch Lämmer bei der Herde gesehen, wies die Frau erbost zurück. Die Größe der Herde habe sich und werde sich nie verändern. Es bleibe bei den sechs Tieren. Sie würde sogar einen Eid darauf schwören, dass ihre Tiere bis zu deren Tode bei ihr bleiben würden, betonte ihr Rechtsanwalt. Sie würden nicht gegessen und hätten auch keinen Kontakt zu anderen Tieren. Auf Nachfrage musste der Tierarzt eingestehen, nie mehr als sechs Tiere gesehen zu haben.

Gegen andere Möglichkeiten der Kennzeichnung der Tiere habe seine Mandantin keine Einwände. Hauptsache, den Tieren würden Schmerzen erspart. Vorstellbar sei die Injektion eines Mikrochip-Transponders und eine Fußfessel. Die erste Methode werde bei Schlachtvieh nicht angewandt, da der Chip im Schlachtprozess nur schwer im Tier aufzufinden sei. Das Fleisch ihrer Tiere sei jedoch nicht für den Verzehr bestimmt.

Die Vertreter des Landratsamtes betonten, dass es zum Vermeiden von Tierseuchen keine Ausnahmen gebe dürfe. Auch nicht bei den Tieren dieser kleinen Herde. Der Eingriff in das Leben und Eigentum der Frau sei verhältnismäßig.

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es für die Frau und ihre Herde. Wie der Vertreter des Landratsamtes mitteilte, könne es im nächsten Frühjahr zu einer Änderung im Bereich der Hobbyhaltung kommen. Die EU-Verordnung sei schon verabschiedet, aber noch nicht auf nationaler Ebene umgesetzt. Richter Lorenz, der die Urteilsverkündung für die nächsten Tage ankündigte, machte der Frau jedoch wenig Hoffnung. Man sei schließlich, sagte er, an das aktuell geltende Recht gebunden.

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