Ein Bayreuther wird auf der Facebook-Seite von Pegida-Chef Lutz Bachmann ausfällig und wird bestraft Pegida-Hass im Bayreuther Amtsgericht

Von Manfred Scherer
Pegida-Chef Lutz Bachmann. Er hetzt gegen Ausländer und Flüchtlinge. Ein Kommentar auf Bachmanns Facebookseite hat einem Bayreuther nun einen Schuldspruch wegen Volksverhetzung eingebracht. Foto: Arno Burgi/dpa Foto: red

Pegida-Chef Lutz Bachmann macht Stimmung gegen Flüchtlinge, Muslime, Politiker und die „Lügenpresse“. Bachmann ist wegen Volksverhetzung vorbestraft. Seinen Hass verbreitet er auch per Facebook – und das hat einen Bachmann-Fan aus Bayreuth vor Gericht gebracht.

 
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Bei dem Bayreuther war der Hass auf fruchtbaren Boden gefallen: Laut der Anklage der Bayreuther Staatsanwaltschaft war auf Bachmanns Facebookseite ein Video zu sehen, das einen schwarz gekleideten Schwarzafrikaner mit einem Koran in der Hand zeigt, die eine Weihnachtsfeier in einem Kindergarten stürmt und „Allahu Akbar“ schreit, „Gott ist groß“. Ob das Video einen echten Vorfall zeigt oder ob es – was heutzutage ein leichtes wäre – gefälscht ist, hat die Staatsanwaltschaft nicht interessiert.

Was die Anklagebehörde auf den Plan rief, waren die Kommentare, die unter dem Video gepostet worden waren. Die fremdenfeindlichen Kommentare steigern sich, Flüchtlinge und „Neger“ sind bald die Zielscheibe, Abschiebung wird gefordert und dann folgte der Post des Bayreuthers: „Abschieben?“, fragt er, und beantwortet die Frage selbst: Nein, nicht abschieben sei das richtige, sondern die „Biogasanlage“, gepaart von dem Bekenntnis: „AfD und nichts anderes.“ Für Staatsanwältin Ramona Eichelsdörfer ist der Bio-Gas-Kommentar nichts anderes als ein Aufruf zum Mord mit einer Methode, die es in Deutschland schon einmal gegeben hatte. Begangen von den Nazis an Millionen von Menschen, vorwiegend jüdischen Glaubens.

Zornig wegen des Mordes an seinem Volk

Der Hass-Kommentar wurde angezeigt. Der Computer, von dem er geschrieben wurde, steht in Bayreuth. Deshalb wurde die hiesige Justiz zuständig. Der Hass-Schreiber bekam einen Strafbefehl, der eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätze zu je 40 Euro, insgesamt also 4800 Euro, vorsah. Der Beschuldigte legte Einspruch ein, so dass es nun zum Prozess bei Amtsrichter Stefan Käsbohrer kam.

Er gehört zu einer Minderheit

Als Angeklagter erschien jedoch kein deutscher Nazi, sondern ein 47 Jahre alter Mann, der aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet stammt. Ein Mann mit türkischem Pass, der schon seit Jahren in Deutschland lebt. Ein Mann, der kein Moslem ist, sondern Christ. Er gehört zu einer Minderheit, deren Angehörige im mittleren Osten nach wie vor von der Terrortruppe des IS verfolgt und ermordet werden. Und das, so sagt er, sei der Grund, warum er so „gegen diese Islamisten“ ist: „Die bringen mein Volk um.“

In den Antworten folgt weiterer Hass

Richter Käsbohrer und Staatsanwältin Eichelsdörfer versuchten im Prozess vergeblich den Mann von der Strafbarkeit seines Kommentars zu überzeugen, denn Reue kann ein Richter immer als strafmildernd in die Waage werfen. Doch der 47-Jährige erwies sich als hartnäckig beratungsresistent: „Ich habe definitiv niemandem den Tod gewünscht. Ich wünsche allen Menschen Frieden auf Erden. Ich habe nur meine Meinung gesagt.“ Worauf Richter Käsbohrer ihm einen Folgepost vorhielt, der als Antwort auf die Forderung nach den Gasanlagen geschrieben worden war und so lautete: „Jawohl. Und das hat nicht mit Faschismus zu tun. Das darf für sich stehen bleiben.“ Der Richter fragte den Angeklagten: „Möchten sie, dass wir Vergasungsanlagen wieder einführen? Sie haben das ja fast schon gerechtfertigt mit ihrem Post?“ Und die Staatsanwältin fügte hinzu: „Sie bagatellisieren, was damals in Deutschland passiert ist. Sie stacheln andere zum Hass auf.

Das ist keine freie Meinungsäußerung mehr.“ Worauf der Angeklagte sagte: „Ich wusste nicht, dass das so verboten ist. Ich bereu das. Das war ein Fehler, den ich nie mehr machen werde.“ Es folgte die Nachfrage des Richters: „Bereuen sie jetzt nur, weil sie dafür bestraft werden? Oder bereuen sie das wirklich?“ Was der Angeklagte so beantwortete: „Terroristen gehören richtig bestraft. Ich bin doch kein Nazi und keine Rechtsradikaler. Ich wollte niemanden zum Hass aufstacheln.“ Worauf Richter Käsbohrer dem Angeklagten eine weiteren Antwort auf den Gasanlagen-Eintrag des Angeklagten vorhielt, in dem es um Menschen anderer Hautfarbe geht, die dort „Drecks-Pigmentierte“ genannt werden und mit „Schweinebrühe“ abzufüllen seien. Der Richter: „Das ist doch schon richtig hässlich. Diese Einträge sind doch der Beweis, dass sie zum Hass aufgestachelt haben.“

Und dann bittet er um „Gnade vor Recht“

Im Bewusstsein, dass er nicht um die Bestrafung herumkommen würde, bat der Angeklagte um „Gnade vor Recht“. Als Asylbewerber wolle er doch irgendwann einmal die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, um wieder einmal in seine Heimat reisen zu können. Als Vorbestrafter rechne er sich da wenig Chancen aus. Er wolle eine Strafe akzeptieren, aber die müsse unter 90 Tagessätzen liegen, damit er nicht als vorbestraft gelte. Worauf er von Staatsanwältin Eichelsdörfer juristische Beratung bekam: Als vorbestraft gelte man auch bei einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen. Eine Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen werde lediglich nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen. Dadurch gewann der Angeklagte eine zusätzliche Erkenntnis: Er ist bereits vorbestraft mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, die das Amtsgericht in Lörrach im Sommer 2016 gegen ihn verhängt hatte: Damals war er bei einer Pegida-Demonstration kontrolliert worden und hatte den Polizisten auf deren Frage, was er als Ausländer an diesem Ort suche, geantwortet: „Alles in die Luft sprengen.“

Nur so dahin gesagt?

Ob er Pegida sprengen wollte, für Pegida etwas gesprengt hätte, ob das Ernst oder nur dahingesagt war, blieb das Geheimnis des Angeklagten. Ein anderes Geheimnis bekam er dafür offenbart: Die Lörracher Geldstrafe plus die Bayreuther Geldstrafe sind zwei Einträge im Vorstrafenregister. Die Folge: Zehn Jahre Tilgungsfrist. Übrigens blieb es im Urteil bei den 120 Tagessätzen. Nur die Höhe des einzelnen Tagessatzes reduzierte Richter Käsbohrer auf 25 Euro. Der Angeklagte will trotzdem in Revision gehen.

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