„Es hätte so leicht verhindert werden können"
Die Strafe für ihn fiel sogar noch härter aus, als es Staatsanwältin Susanne Vonbrunn gefordert hatte. „Es hätte so leicht verhindert werden können.“ Der Vorsitzende Richter hielt die Aussagen der Zeugin für absolut logisch und glaubhaft. Und ein fehlendes Geständnis konnte er dem Bauern nicht anrechnen.
„Die Dunkelziffer liegt bei ein paar 100 Prozent“, sagt Joachim Oelschläger,, der selbst in der Region Jäger ist. Viele Jäger aber würden Bauern nicht anzeigen in solchen Fällen, weil sie gut miteinander auskommen müssten. In dem Fall des Bauern F. hat die Anzeige die junge Frau erstattet. Mit dem harten Urteil zeigte sich auch Hartmut Wunderatsch zufrieden, Oberfrankens oberster Jäger. Es sei „angemessen“, sagte der Regierungsbezirksvorsitzende von Oberfranken im Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes. Allerdings sei dieser Fall nicht zu verallgemeinern. Den Bauern dürfe man keine „pauschale Nachlässigkeit unterstellen“.
Verstänkern ist der übliche Weg
Jäger Oelschläger erklärt, wie es „normalerweise“ geht. Einen Tag vor dem Mähen rufen die Bauern den Jäger, der zieht mit seinen Hunden durch die Wiese und „verstänkert“ diese. Durch den Menschen- und Hundegeruch würden die Rehe vertrieben, die Geis verschwindet mit ihren Kitzen – der Bauer kann mähen.
Angeblich hat das Bauer F. am Morgen auch gemacht. Er will, das sagte sein Anwalt Bernd Ostheimer, zusammen mit dem Jagdpächter durch die Wiese gegangen sein. Doch selbst wenn das so gewesen sein soll, hätte er – so Richter Launert – die schreienden Geisen beachten und Konsequenzen ziehen sollen.
Zwei Tage später hat Bauer F. wieder eine Wiese gemäht. Und diesmal hat er vorher einen Jäger verständigt. Richter Launer: „Dass sie lernfähig sind, haben sie gezeigt.“ Sein Anwalt erwägt, in Berufung zu gehen.