Eigentümer und Stadtverwaltung besorgt Wasser in der Tiefgarage des Balthasar-Neumann-Wohnparks sorgt für Streit

Von Frank Schmälzle
 Foto: red

Wasser sammelt sich in der Tiefgarage des gerade fertiggestellten Balthasar-Neumann-Wohnparks am Hofgarten – und das sorgt für einen handfesten Streit: Der Bauträger beruft sich auf Genehmigungen der Stadt und macht das bauausführende Unternehmen für den Mangel verantwortlich. Die Firma will den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen, man habe schließlich frühzeitig auf das Wasserproblem hingewiesen. Und die Stadtverwaltung? Die sagt: Bauen im Grundwasser ist grundsätzlich verboten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Gerhard Müller versteht die Aufregung nicht so ganz. Ja, sagt der Chef der Wohnungsbaugesellschaft Bayreuth, es stimmt. In die Tiefgarage dringt Wasser ein, es wird momentan abgepumpt. Das aber sei ein lösbares Problem. Denn: Es ist seinen Worten nach Oberflächenwasser, das sich in der Garage sammelt. Grund dafür sei ein schlecht abgedichteter Schacht. Müller spricht von einem „handwerklichen Fehler“, der der Firma unterlaufen sei, die den Rohbau hingestellt hat. Dem Weismainer Bauunternehmen Dechant. „Wir sind dabei, eine Lösung zu finden. In vier Wochen ist alles in Ordnung“, sagt Müller.

Wohnungsbaugesellschaft sieht keine Fehler

Ob das Problem nicht doch größer ist? Ob es nicht doch Grundwasser ist, das da eindringt? Ob er sich über Auflagen der Stadt, über Gutachter-Meinungen und Warnungen hinweg gesetzt habe? Müller weist all dies zurück. „Wir haben genau nach den behördlichen Auflagen gebaut.“ Die Stadtverwaltung habe explizit auch das Entwässerungskonzept für die Tiefgarage genehmigt. Und: Ihm lägen eindeutige Gutachten vor. Dass Wasser aus dem Boden unter der Tiefgarage eindringen könnte, sei demnach nicht zu befürchten. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Wohnungsbaugesellschaft kein Vorwurf zu machen sei: „Wir haben zu Beginn der Maßnahme die Baugrube großzügig ausgehoben“, sagt der Chef der Bauträgergesellschaft. Auch dabei sei man nicht auf Grundwasser gestoßen. Also: Kein Grund zur Aufregung – die könne er auch gar nicht erkennen. Kein einziger Rechtsstreit sei in Sachen Balthasar-Neumann-Park derzeit anhängig.

Ingenieurbüro und Stadt besorgt

Alois Dechant, Senior-Chef der Weismainer Hoch- und Ingenieurbau GmbH, kann sich allerdings sehr wohl aufregen. Am Kurier-Telefon verwahrt er sich dagegen, dass seinem Unternehmen die Schuld an dem Mangel zugeschoben werden solle. Von einem handwerklichen Fehler könne keine Rede sein, Tatsache sei vielmehr: „Wir haben Herrn Müller zweimal auf das Grundwasserproblem hingewiesen.“ Am 4. Dezember 2012 habe das Bauunternehmen Müller schriftlich darüber informiert, dass „in tieferliegenden Aushubbereichen auch bei trockenem Wetter ein permanenter Wasserstand feststellbar ist. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass aufgrund der gepflasterten Tiefgarage und aufgrund der geplanten Konstruktion keine Wasserundurchlässigkeit erreicht wird“. Im November 2013 erklärte Alois Dechant in einem Schreiben, das dem Kurier vorliegt, nochmals, dass sein Unternehmen frühzeitig Zweifel geäußert habe. Dechant spricht von „den üblichen Bauträger-Tricks“. 1,6 Millionen Euro habe er noch von der Wohnungsbaugesellschaft, die die undichte Tiefgarage zuletzt als Mangel reklamierte, zu bekommen. Offenbar wolle der Bauträger nicht die gesamte Summe bezahlen. Und: „Herr Müller will uns die Sache in die Schuhe schieben, weil er Ärger mit den Eigentümern der Wohnungen im Balthasar-Neumann-Park hat. Die haben ihn verklagt oder halten einen Teil des Kaufpreises zurück.“

Auch im Rathaus sieht man die Dinge anders als Müller sie schildert. Tatsächlich liege eine Entwässerungsgenehmigung der Verwaltung vor. „Diese weist aber insbesondere darauf hin, dass kein Bau im Grundwasser erlaubt ist“, sagt Joachim Oppold, Pressesprecher der Stadt. Wenn doch im Grundwasser gebaut wird, „sind die unterhalb des Geländeniveaus liegenden Bauwerksteile als wasserdichte Wanne auszubauen.“ Das ist nicht geschehen. In ihrem Entwässerungsbescheid habe die Stadt zudem betont, dass diese Bedingung Bestandteil der Genehmigung ist. „Seit wenigen Tagen liegt uns nun ein zweiter Änderungsantrag des Bauherrn zum ursprünglichen Entwässerungsantrag vor, der derzeit im Tiefbauamt geprüft wird“, so Oppold weiter. Im Rathaus stellt man sich die Frage, warum Müller jetzt einen Änderungsantrag stelle, wenn seiner Meinung nach doch alles mit rechten Dingen zuging.

Die Stadtverwaltung hat nun ihrerseits einen Gutachter eingeschaltet. Der kommt zu einem gänzlich anderen Ergebnis als die Fachleute, die Müller beauftragt hatte. Für den Gutachter der Stadt steht fest, dass es in jedem Fall auch Grundwasser ist, das in die Tiefgarage eindringt.

Wie die Sache ausgeht? Das weiß augenblicklich niemand so recht. Der Wohnpark steht. Die Tiefgarage ist nicht dicht. Ob ein Abpumpen auf Dauer die richtige Lösung ist, daran haben Experten Zweifel. Was, wenn sich dann der Grundwasserspiegel senkt und umliegende Gebäude Schaden nehmen? Und was, wenn das Wasserwirtschaftsamt einer Einleitung in den Aubach nicht zustimmt.? Das Ende ist offen.

Foto: Wittek

Bilder