Auch im Rathaus sieht man die Dinge anders als Müller sie schildert. Tatsächlich liege eine Entwässerungsgenehmigung der Verwaltung vor. „Diese weist aber insbesondere darauf hin, dass kein Bau im Grundwasser erlaubt ist“, sagt Joachim Oppold, Pressesprecher der Stadt. Wenn doch im Grundwasser gebaut wird, „sind die unterhalb des Geländeniveaus liegenden Bauwerksteile als wasserdichte Wanne auszubauen.“ Das ist nicht geschehen. In ihrem Entwässerungsbescheid habe die Stadt zudem betont, dass diese Bedingung Bestandteil der Genehmigung ist. „Seit wenigen Tagen liegt uns nun ein zweiter Änderungsantrag des Bauherrn zum ursprünglichen Entwässerungsantrag vor, der derzeit im Tiefbauamt geprüft wird“, so Oppold weiter. Im Rathaus stellt man sich die Frage, warum Müller jetzt einen Änderungsantrag stelle, wenn seiner Meinung nach doch alles mit rechten Dingen zuging.
Die Stadtverwaltung hat nun ihrerseits einen Gutachter eingeschaltet. Der kommt zu einem gänzlich anderen Ergebnis als die Fachleute, die Müller beauftragt hatte. Für den Gutachter der Stadt steht fest, dass es in jedem Fall auch Grundwasser ist, das in die Tiefgarage eindringt.
Wie die Sache ausgeht? Das weiß augenblicklich niemand so recht. Der Wohnpark steht. Die Tiefgarage ist nicht dicht. Ob ein Abpumpen auf Dauer die richtige Lösung ist, daran haben Experten Zweifel. Was, wenn sich dann der Grundwasserspiegel senkt und umliegende Gebäude Schaden nehmen? Und was, wenn das Wasserwirtschaftsamt einer Einleitung in den Aubach nicht zustimmt.? Das Ende ist offen.
Foto: Wittek