Der Slogan sei nicht schutzfähig, sondern eine "allgemeine Lebensweisheit", befand das Gericht. Barth hatte T-Shirts mit der Aufschrift verkauft und war gegen einen weiteren Hersteller vorgegangen. Die T-Shirts seien nicht so ähnlich, dass von einer Nachahmung gesprochen werden könne, befand das Gericht. Zudem sei Barth nicht der Schöpfer des Slogans. So sei der Spruch in Mundart zuvor schon Motto des Düsseldorfer Karnevals gewesen: "Nit quake - make". dpa/Foto: pa