Das Bundesinnenministerium hat entschieden, die Dublin-Verordnung auch für Syrer wieder einzuführen. Ein Kurswechsel in der Asylpolitik sei das aber nicht, heißt es aus der Koalition. Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass jeder Asylbewerber seinen Antrag in dem EU-Land stellen muss, das er zuerst betreten hat. Einzige Ausnahme ist Griechenland - in diesen EU-Staat werden Schutzsuchende wegen der dort herrschenden schlechten Aufnahmebedingungen schon länger nicht mehr abgeschoben.