Bundesweit sind mehr als 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Etwa zwei Drittel werden im häuslichen Umfeld mit Hilfe ihrer Angehörigen betreut und versorgt. Mit den Pflegestärkungsgesetzen 1 und 2 sowie dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf führt die Bundesregierung den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein.