In der Folge setzte dann auch Niedersachsen ein Zeichen: Bei der VW-Hauptversammlung Ende Juni verweigerte das Land wegen offener Fragen in der Aufarbeitung der Abgas-Affäre die Entlastung für Diess und Winterkorn. Niedersachsen enthielt sich seiner Stimmen. Auch wenn es nicht mit Nein votierte, fehlte damit der ansonsten obligatorische Vertrauensbeweis.
Zur Begründung hieß es: «Niedersachsen möchte im derzeitigen Verfahrensstand nicht auch nur den geringsten Anschein erwecken, sich in der Frage der laufenden Ermittlungsverfahren zu positionieren.» Das Thema «sei alleine Sache der Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls später der Gerichte». Der endgültige Abschluss der Ermittlungen bleibe abzuwarten, es gelte stets die Unschuldsvermutung - «vorschnelle Schlussfolgerungen verbieten sich», hieß es damals.
Für eine neue Reaktion war die Staatskanzlei aus Hannover am Dienstag zunächst nicht zu erreichen, da eine Kabinettssitzung lief.
In Deutschland ist Volkswagen schon mit diversen Schadenersatzklagen konfrontiert, die zusammen in die Milliarden gehen. Zu den klagenden institutionellen Anlegern gehört etwa eine Tochter der Allianz.
Wegen millionenschwerer Aktienverluste brachte zum Beispiel auch der norwegische Staatsfonds NBIM - der weltgrößte seiner Art - eine Klage auf den Weg. Das VW-Management hätte über die Manipulations-Software Bescheid wissen müssen, hieß es damals im Mai dieses Jahres. Als Investor stehe der NBIM in der Verantwortung, die Anteile des Fonds an Volkswagen zu beschützen, notfalls auch per Klage. Auch mit den Polizisten, Feuerwehrleuten, Lehrern und Stadtangestellten aus New York bekamen es die Wolfsburger indirekt schon zu tun. Denn die Rentenkassen dieser Berufsgruppen aus der US-Metropole forderten bei der VW-Hauptversammlung wegen der Kursverluste eine Sonderprüfung.
dpa