Der Halter selbst will die Wegnahme nicht einfach hinnehmen. Sein Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall sagte gestern, er werde Klage einreichen. Der Halter wolle seine Hunde zurück. Die Gefährlichkeit der Hunde an sich, aber auch das Verhalten des Hundehalters seien die Gründe für die Wegnahme gewesen, erklärt Oberrechtsrätin Diana Edelmann von der Stadt Kulmbach. Um zu klären, ob von den Hunden eine Gefährdung ausgeht, habe die Stadt einen Gutachter eingeschaltet. Der sei zu der Einschätzung gelangt, bei den Tieren liege ein „fehlgeleiteter Jagdtrieb“ vor. Die Tiere sehen Menschen als „Beute“ an, sage der Gutachter. Sie hätten anders als „normale“ Hunde keine Beißhemmung gegenüber den Menschen. Als die Hundeführer der Polizei unmittelbar nach dem Angriff auf das Kind die beiden Rottweiler angeschaut hatten, seien diese zu dem Schluss gekommen, die Tiere seien nicht aggressiv. Die Stadt habe sich, um die Frage zu klären, wie es dann zu der Attacke gegen den Jungen kommen konnte, einen Gutachter gesucht. Dabei seien auch die Aussagen der Zeugen an den Gutachter übergeben worden. Der „fehlgeleitete Jagdtrieb“ habe den Ausschlag zum Handeln gegeben. „Wenn Hunde erst einmal die Beißhemmung überwunden und zugebissen haben, dann ist zu erwarten, dass sie auch wieder beißen werden.“