Die Rottweiler, die einen Jungen schwer verletzt haben, wurden ihrem Halter jetzt weggenommen Bissige Hunde sind beschlagnahmt

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Die beiden Rottweiler, die im Mai einen Jungen angefallen unsd schwer veletzt hatten, sind jetzt im Tierheim Foto: red

Sie haben überregional Schlagzeilen gemacht, als sie im Mai auf offener Straße einen neunjährigen Jungen angefallen und schwer verletzt haben. Am Montagvormittag haben die Behörden aufgrund einer Anordnung der Stadt Kulmbach und mit Hilfe eines richterlichen Durchsuchungsbefehls die beiden Rottweiler „Max“ und „Alfons“ beschlagnahmt.

 
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Die Rottweiler wurden vorläufig in einem Tierheim untergebracht. Gegen den Eigentümer der Tiere wurde noch am Montag ein Haltungsverbot und ein Betreuungsverbot für Hunde ausgesprochen. Ein Gutachten, sagt die Leiterin der Rechtsabteilung der Stadt Kulmbach, Diana Edelmann, habe erwiesen, dass die beiden Rottweiler als gefährlich einzustufen seien. Auch der Halter selbst habe sich nicht genügend kooperativ gezeigt. Die Stadt habe deshalb keine Alternative gehabt als die Hunde zu beschlagnahmen.

Der Halter selbst will die Wegnahme nicht einfach hinnehmen. Sein Rechtsanwalt Alexander Schmidtgall sagte gestern, er werde Klage einreichen. Der Halter wolle seine Hunde zurück. Die Gefährlichkeit der Hunde an sich, aber auch das Verhalten des Hundehalters seien die Gründe für die Wegnahme gewesen, erklärt Oberrechtsrätin Diana Edelmann von der Stadt Kulmbach. Um zu klären, ob von den Hunden eine Gefährdung ausgeht, habe die Stadt einen Gutachter eingeschaltet. Der sei zu der Einschätzung gelangt, bei den Tieren liege ein „fehlgeleiteter Jagdtrieb“ vor. Die Tiere sehen Menschen als „Beute“ an, sage der Gutachter. Sie hätten anders als „normale“ Hunde keine Beißhemmung gegenüber den Menschen. Als die Hundeführer der Polizei unmittelbar nach dem Angriff auf das Kind die beiden Rottweiler angeschaut hatten, seien diese zu dem Schluss gekommen, die Tiere seien nicht aggressiv. Die Stadt habe sich, um die Frage zu klären, wie es dann zu der Attacke gegen den Jungen kommen konnte, einen Gutachter gesucht. Dabei seien auch die Aussagen der Zeugen an den Gutachter übergeben worden. Der „fehlgeleitete Jagdtrieb“ habe den Ausschlag zum Handeln gegeben. „Wenn Hunde erst einmal die Beißhemmung überwunden und zugebissen haben, dann ist zu erwarten, dass sie auch wieder beißen werden.“

Wie schwer das Kind wirklich verletzt wurde, habe die Stadt erst später durch den Arztbericht erfahren, sagt Diana Edelmann. Dem Hundehalter sei unmittelbar nach den Bissen aufgegeben worden, sein Tor geschlossen zu halten, den bestehenden Zaun zu verbessern und im Grundstück noch einen zweiten Zaun zu ziehen. „Diese Mittel haben leider nicht gegriffen.“ Um die Gefahr gerade für die vielen Kinder, die da vorbeilaufen, auszuschließen, haben wir dann zum letzten Mittel gegriffen.“ Den Auflagen sei der Halter nicht nachgekommen. „Deshalb mussten wir tätig werden.“

Zur Sicherheit waren auch Hundeführer der Polizei dabei, als „Max“ und „Alfons“ am Montag abgeholt wurden. Der Halter habe die Tiere dann aber freiwillig herausgegeben. Die Hunde seien jetzt in einem Tierheim. Der Halter habe das Recht, die Tiere zu verkaufen oder zu verschenken, aber nicht an Personen aus seinem unmittelbaren Umfeld. Jetzt bleiben die Rottweiler erst einmal im Tierheim bis zur Klärung durch das Verwaltungsgericht. Eine Grundlage, die Tiere einzuschläfern, bestehe allerdings nicht. Wie lang das Verfahren jetzt dauert, sei völlig offen.

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