Landratsamt: Im Rahmen des Antragsverfahrens zur staatlichen Stabilisierungshilfe sind Unstimmigkeiten in der Haushalts- und Kassenführung der Gemeinde Fichtelberg offenkundig geworden. Das Landratsamt hat daraufhin in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken unverzüglich rechtsaufsichtliche Maßnahmen zur Wiederherstellung einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Haushaltswirtschaft der Gemeinde Fichtelberg eingeleitet. Die gesamte rechtsaufsichtliche Tätigkeit war und ist stets darauf ausgerichtet, die Handlungsspielräume der Gemeinde zu erhalten, aber auch einen rechtskräftigen Haushalt zu erlangen, um die formellen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag auf Stabilisierungshilfe zu schaffen. Die Entscheidung über die Stabilisierungshilfe obliegt nicht dem Landratsamt, sondern dem Verteilerausschuss am Ministerium. Im Rahmen des rechtskräftigen Haushalts 2019 ist es der Gemeinde Fichtelberg selbstverständlich möglich, investive Maßnahmen durchzuführen.