Angeklagtem werden drei Vergewaltigungen vorgeworfen
Konkret legen die Ermittlerinnen und Ermittler B. drei Vergewaltigungen von Jugendlichen und Frauen in Ferienwohnungen, Appartements und anderen vergleichbaren Objekten zwischen 2000 und 2006 zur Last. Demnach soll der Beschuldigte in die Räume eingedrungen sein, um seine Opfer zu fesseln, brutal zu misshandeln und zu missbrauchen. Diese Taten filmte er.
Außerdem wird B. sexueller Missbrauch von zwei Mädchen im Alter von zehn sowie elf Jahren 2007 und 2017 an Stränden sowie auf einem Spielplatz zur Last gelegt. Im letzten Fall alarmierte das Opfer seinen Vater, woraufhin der Beschuldigte seinerzeit von Polizisten noch vor Ort gefasst wurde.
B. beschäftigt Ermittler und Justiz in Deutschland bereits seit langem, er ist unter anderem auch wegen Sexualdelikten an Kindern vorbestraft und verbüßte im Lauf seines Lebens diverse Haftstrafen. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Touristin in Portugal im Jahr 2005 rechtskräftig zu einer siebenjährige Gefängnisstrafe, die er derzeit in einer Haftanstalt verbüßt.
Aufenthalte in Feriengebieten an der Algarve
Deutschen Ermittlern zufolge hielt sich B. früher regelmäßig in Portugal auf, um dort Gelegeheitsjobs auszuführen und in Ferienanlagen und Hotels einzubrechen. Parallel soll er während seiner wiederholten Aufenthalte in Feriengebieten an der Algarve dort auch Sexualverbrechen begangen haben.
B. lebte früher unter anderem in Braunschweig, daher ist das Landgericht in der niedersächsischen Stadt für ihn zuständig. Geklärt wurde dies erst nach einem juristischen Zuständigkeitsstreit. Das Braunschweiger Gericht erklärte sich für nicht zuständig und argumentierte, B. habe den letzten ständigen Wohnsitz vor seinem Auslandsaufenhalt in Sachsen-Anhalt gehabt.
Das übergeordnete Oerlandesgericht in Braunschweig entschied später auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft aber, dass von einem letzten Wohnsitz in Braunschweig auszugehen sein. Daher sei das Landgericht dort zuständig.