Vorerst keine neuen Halter für verwahrloste Hunde aus Plech

Von Philip Schwender
Vergangene Woche betäubte ein Tierarzt die zunächst aggressiven Hunde auf dem Grundstück in Plech. Dann kamen sie ins Tierheim nach Bayreuth. Foto: mby Foto: red

Der Fall der Familie, die fünf verwahrloste Hunde auf einem verlassenen Grundstück in Plech zurückließ, als sie vor dem Gerichtsvollzieher flüchtete, hat vergangene Woche für Aufsehen gesorgt. Inzwischen ist klar: Zwei der fünf Hunde haben nicht überlebt. Um die anderen kümmert sich das Tierheim Bayreuth. Doch so sehr sich Pflegerin Ivonne Schug und ihre Kollegen auch um die Vierbeiner bemühen: In ein neues Zuhause mit liebevollen Besitzern können sie die Hunde vorerst nicht vermitteln.

 
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Zwei Hunde sind am Tag nach der Befreiung gestorben. „Woran wissen wir bisher nicht“, sagt Tierpflegerin Ivonne Schug vom Tierheim in Bayreuth. Die toten Tiere kamen zur Obduktion nach Erlangen. Der Amtstierarzt nimmt an, dass die Tiere länger als bislang vermutet unversorgt waren, sprich länger als zwei Tage.

Trotz der Strapazen, die sie hinter sich haben, geht es zwei der drei verbliebenen Hunde den Umständen entsprechend gut, berichtet Ivonne Schug: „Sie sind absolut lieb und kuschelig, sie lassen sich sogar am Bauch kraulen und spielen gerne.“ Ob sie gesundheitliche Schäden davon getragen haben, die die Pfleger auf den ersten Blick nicht erkennen konnten, soll ein Blutbild zeigen. Den Hunden wurde bereits Blut abgenommen, das derzeitig ausgewertet wird.

Eine Hündin muss operiert werden

Die dritte überlebende Hündin bereitet den Pflegern des Tierheims Sorgen. Sie leidet an einem sogenannten Scheidenvorfall, einer krankhaften Ausstülpung der Vagina. Diese muss operativ behandelt werden. Außerdem ist das Tier extrem abgemagert, frisst schlecht und ist sehr wählerisch bei der Wahl ihres Futters. „Wir füttern unser Sorgenkind oft mit Wurst und meistens aus der Hand, damit sie etwas an Gewicht zulegt“, erzählt Ivonne Schug.

Die Tierpflegerin würde ihre Schützlinge liebend gerne in gute Hände abgeben. Interessenten gibt es bereits - doch so mir nichts, dir nichts geht das nicht. „Die Hunde gehören uns ja nicht, sie werden hier nur versorgt.“

Vier-Wochen-Frist für die Eigentümer

Welchen Weg der Gesetzgeber in solchen Fällen vorsieht, erklärt die Bayreuther Rechtsanwältin Dorrit Franke: Kommt ein Tier ins Tierheim, gilt es zunächst als Fundtier, da ja niemand wissen kann, ob es ausgesetzt wurde, weggelaufen ist oder schon immer frei lebt. In Bayern haben die Eigentümer des Tiers dann vier Wochen Zeit, sich beim Tierheim zu melden, um ihr Haustier zurückzubekommen. Erst wenn sie sich binnen dieser Frist nicht melden, gelten Hund, Katze oder Co. als herrenloses Tier und das Tierheim darf es einem neuen Herrchen oder Frauchen übergeben.

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