In dem Verfahren vor dem EuGH geht es um eine Klage der Verbraucherzentrale NRW, auch wegen Facebook. Gestritten wird um die Einbindung des Like-Buttons in einem Online-Shop. Die Frage, die das Oberlandesgericht Düsseldorf 2017 in Luxemburg vorgelegt hat, bezieht sich auf die damals geltende Datenschutz-Richtlinie. Inzwischen gilt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung. Für den Karlsruher Fall ist auch die neue Rechtslage relevant. Wenn der EuGH sich dazu nicht von sich aus äußert, kann es daher passieren, dass der BGH auch noch eigene Fragen an die Luxemburger Kollegen richtet. (Az. I ZR 186/17)