Crystal-Dealer hinter Gittern

Von Moritz Kircher
Ein Zollfahnder zeigt eine größere Menge Crystal Meth. Foto: red Foto: red

Für die Einfuhr und den Handel von 150 Gramm Crystal Meth und das Geschäft mit 700 Gramm Haschisch wurde Michael S. am Dienstag vor dem Landgericht Bayreuth zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Damit kam er noch glimpflich davon. Knackpunkt war die Frage, ob er den Handel bandenmäßig betrieben hatte.

 
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Einfuhr und Handel mit Drogen in einer Bande - genau das war der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft in der Anklage gegen den 23-jährigen Oberpfälzer erhoben hatte. Und diesen Vorwurf hielt Oberstaatsanwältin Juliane Krause in ihrem Plädoyer auch aufrecht. Die Beschaffung und den Verkauf von 150 Gramm der Droge Crystal Meth habe Michael S. "als Mitglied einer Bande" begangen. Krause forderte deshalb eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Keine Bande: Gericht folgt dem Plädoyer der Verteidigung

Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte gestanden, drei Mal über die tschechische Grenze nach Eger gefahren zu sein, um jeweils 50 Gramm des Rauschgiftes zu besorgen. Mit dabei war Andreas G., ein ortskundiger Mann aus Tirschenreuth, der das Auto auf dem Rückweg über die grüne Grenze gesteuert hatte. Involviert waren außerdem zwei Männer aus Bamberg. Einer nahm das Crystal ab, der andere fuhr bei der dritten Fahrt mit nach Tschechien.

"Das ist keine Bande", stellte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein in seiner Urteilsbegründung fest. Die Strafkammer folgte damit dem Plädoyer des Pflichtverteidigers Marc Steinsdörfer. "Eine Bande zeichnet sich dadurch aus, dass die Herrschaften auf einer Seite stehen", sagte Eckstein weiter. Der Abnehmer in Bamberg, dem bald ebenfalls der Prozess gemacht wird, sei aber vielmehr Kunde von Michael S. und Andreas G. gewesen.

Angeklagter für die Maximaldauer von zwei Jahren im geschlossenen Entzug

In seinem Urteil folgte das Gericht auch der Gutachterempfehlung, den Angeklagten für die gesetzlich maximal möglichen zwei Jahre im geschlossenen Drogenentzug unterzubringen. "Darunter läuft nichts", sagte Eckstein zum Angeklagten, der das Urteil regungslos aufnahm. "Dazu ist Ihre Vita zu sehr vom Rauschgift geprägt." Michael S. hatte dem Gericht am ersten von zwei Verhandlungstagen geschildert, dass er seit seinem 13. Lebensjahr regelmäßig Schnaps trank. Mit 17 sei er dann nahtlos auf Crystal Meth umgestiegen.

Mit etwas Glück ist der nicht vorbestrafte Michael S. nach dem zweijährigen Drogenentzug wieder ein freier Mann. Denn die mehrmonatige Untersuchungshaft wird auf seine Strafe angerechnet. Nach der Hälfte der Strafe könnte er vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen werden. In weiteren Prozessen wird Michael S. nun gegen vier seiner Weggefährten als Zeuge geladen.

Polizei hört Handy eines Beteiligten ab

Am zweiten Prozesstag hatte ein Kriminalpolizist gestern im Zeugenstand noch geschildert, wie die Polizei den Dealern auf die Schliche gekommen war. Die Kripo habe wegen Drogensachen gegen den Hollfelder Jürgen G. ermittelt. Durch die Überwachung seines Handys sei man auf Andreas G. gestoßen, der mit dem Angeklagten das Crystal in Tschechien besorgt hatte. Als die Polizei ihn verhaftete, packte er nach wenigen Stunden aus, was er über weitere Deals wusste.

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