Corona-Notbremse Das gilt ab heute in Bayern

Jürgen Umlauft und
Zum Friseur darf man ab diesem Samstag nur noch mit negativem Testergebnis gehen. Foto: picture alliance/dpa/Frank Molter

Die Corona-Notbremse des Bundes greift ab diesem Samstag. Änderungen gibt es im Freistaat bei den Friseuren. In vielen Orten Oberfrankens fällt das Einkaufen mit Test und Termin weg.

 
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Hof/Coburg/Bayreuth - Von diesem Samstag an gilt im Kampf gegen Corona die „Bundes-Notbremse“ in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 als Mindeststandard. Die Länder können aber strengere Regeln erlassen. Was ändert sich dadurch für Bayern? Was bleibt gleich?

Private Kontakte: Wie bisher darf sich ein Haushalt mit maximal einer zusätzlichen Person treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Ausgangssperre: Es bleibt bei der in bayerischen Hotspots schon länger geltenden Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Die in der „Bundes-Notbremse“ vorgesehene Erleichterung, von 22 bis 0 Uhr alleine draußen joggen oder spazieren gehen zu dürfen, greift in Bayern allerdings nicht. In der Stadt Hof bleibt es wegen der hohen Inzidenz weiter bei der nächtlichen Ausgangssperre ab 20.30 Uhr.

Einzelhandel: Läden mit Waren des täglichen Bedarfs bleiben unabhängig von der Inzidenz geöffnet. Wie bisher dürfte der gesamte Handel bei Inzidenzen unter 50 öffnen. Derzeit erfüllt aber kein Land- oder Stadtkreis in Bayern diese Bedingung. Zwischen einer Inzidenz von 50 und 100 können Kunden weiter mit Termin und ohne Test einkaufen. In Nordbayern ist das derzeit nur in Tirschenreuth der Fall. Neu ist, dass nur zwischen 100 und 150 ein Einkauf mit Termin und negativem Test möglich ist, im Kreis Wunsiedel zum Beispiel. Bisher war dies von 100 bis 200 erlaubt. Das trifft viele Regionen Oberfrankens wie Stadt und Landkreis Bayreuth sowie Stadt und Landkreis Coburg. „Aufgrund unseres Inzidenzwertes von über 150, und das drei Tage in Folge, ist nach der jüngsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Landkreis Coburg ab Samstag nur noch Click & Collect möglich“, bestätigt Corinna Rösler, Pressesprecherin des Landratsamtes Coburg. Ab 150 ist in Bayern nur noch die Abholung bestellter Ware (Click & Collect) möglich. Zudem dürfen weniger Kunden in die Geschäfte. Blumenläden, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Gärtnereien bleiben im Freistaat geschlossen, obwohl die Bundes-Notbremse für sie Ausnahmen vorsieht.

Körpernahe Dienstleistungen: Hier gibt es eine Verschärfung für den Besuch von Friseuren und Fußpflegepraxen: Dort ist der Eintritt nur noch mit einem aktuellen Negativtest (kein Selbsttest) erlaubt. Hand-, Fingernagel- und Gesichtspflege ist nach Angaben der IHK Bayern künftig ab einer Inzidenz von 100 auch zu medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Zwecken nicht mehr gestattet.

Sport und Freizeit: Hier bleibt es bei den bestehenden Beschränkungen. Erlaubt wird für Kinder bis 14 Jahre kontaktfreier Sport im Freien in einer Gruppe bis zu fünf Kindern.

Schulen: Hier hält die Staatsregierung an der in Bayern geltenden Regel fest, wonach ab einer Inzidenz von 100 grundsätzlich Distanzunterricht stattfindet. Daran ändert auch die dafür in der „Bundes-Notbremse“ eingeführte neue Inzidenz-Grenze von 165 nichts. In Bayern bleibt es auch dabei, dass unabhängig von der Inzidenz neben den Abschlussklassen auch die elfte Jahrgangsstufe der Gymnasien und Fachoberschulen sowie die vierten Klassen der Grundschulen Wechsel- oder Präsenzunterricht haben. Dies stehe im Einklang mit den Regeln der „Bundes-Notbremse“, hieß es dazu aus dem Kultusministerium. Die örtlichen Gesundheitsämter könnten aber je nach Infektionslage vor Ort strengere Anordnungen treffen.

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