Die Frau hatte beim Färben eine Verätzung am Hinterkopf erlitten, und die verhindert, dass auf einer etwa fünf mal fünf Zentimeter großen Stelle jemals wieder Haare wachsen. Sie forderte unter anderem wegen angeblich verminderter Heiratschancen 20 000 Euro Schmerzensgeld von der Friseurin und deren Chefin. Die Versicherung der Beklagten hielt jedoch 5000 Euro für ausreichend.

Wie das Gericht das Urteil begründete, lesen sie in der Samstagsausgabe des Nordbayerischen KURIERs.