Am Freitag übergeben sie mehrere 10.000 Unterschriften an das Innenministerium, das den Antrag auf ein Volksbegehren prüfen muss. Wenn 25 000 der abgegebenen Unterschriften gültig und das Anliegen an sich zulässig sind, kommt es zum Volksbegehren. Sollten sich dann binnen zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten in Bayern in Unterschriftenlisten in den Rathäusern eintragen, gibt es im Freistaat einen Volksentscheid.
Ceta: Volksbegehren in Bayern?
Redaktion 14.10.2016 - 07:33 Uhr