Cannabis-Legalisierung Bayerns große Vorbehalte

Jürgen Umlauft
Die Konsumformen von Cannabis sind höchst unterschiedlich.Foto: Imago Images/Cendeced Foto: imago images/cendeced/cendeced via www.imago-images.de

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zeigt sich bei dem Vorhaben der Ampel-Koalition kompromisslos. Er führt rechtliche Bedenken an.

 
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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hält die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis wegen Verstößen gegen das Völker- und das Europarecht für nicht umsetzbar. Er stützt sich dabei auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Erlanger Jura-Professors Bernhard Wegener. Dieser bezieht sich dabei auf von Deutschland mitgetragene UN-Abkommen, die Anbau, Handel und Konsum von Cannabis verbieten und die Unterzeichnerstaaten verpflichten, den Umgang mit der Droge unter Strafe zu stellen. Zudem verwies Wegener auf einschlägige EU-Abkommen. Auch bisherige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stünden gegen die nun geplante Legalisierung, erklärte er.

Holetschek bezeichnete die Legalisierungspläne als „Irrweg“, der dem Jugend- und dem Gesundheitsschutz nicht gerecht werde. Cannabis werde als Genussmittel „verharmlost“. Es sei auch ein Widerspruch, wenn einerseits Werbung für ungesunde Nahrungsmittel verboten, andererseits aber das Kiffen erlaubt werden solle. Er stehe für eine Entkriminalisierung von Cannabis nicht zur Verfügung. „Ich bin da kompromisslos in diesem Punkt“, betonte Holetschek. Sollte die Bundesregierung ihre Pläne dennoch durchziehen, werde die Staatsregierung Klagemöglichkeiten prüfen. Außerdem kündigte Holetschek an, in Bayern keine Verkaufslizenzen zu erteilen, sollten die Länder dafür zuständig werden.

Knackpunkt der Ampel-Pläne ist laut Wegener die geplante Schaffung eines staatlich kontrollierten Angebotsmarktes für den Verkauf von Cannabis. Dies wäre „europaweit einmalig“. Andere Staaten wie die Niederlande oder Portugal, die liberalere Drogengesetze hätten, seien vor diesem Schritt zurückgeschreckt. Um dies dennoch zu ermöglichen, müsste Deutschland die internationalen Abkommen zur Drogenprävention einseitig aufkündigen, erläuterte Wegener. Ob dies EU-intern möglich wäre, sei fraglich. Auch bei der Legalisierung des Konsums sah Wegener hohe rechtliche Hürden.

Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben vor allem damit, dass die bisherige Verbotspolitik den Anstieg des Cannabis-Konsums nicht verhindert habe. Zudem könne ein staatlich überwachter Verkauf dafür sorgen, dass weniger verunreinigtes Cannabis in Verkehr gebracht werde, das erhebliche gesundheitliche Risiken haben könne.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, das bayerische Gutachten „liefert offenbar keine neuen Erkenntnisse. Bereits im Eckpunktepapier hatte die Bundesregierung im Herbst des vergangenen Jahres auf die engen völker- und europarechtlichen Risiken hingewiesen.“ Ziel sei und bleibe, „den Jugend- und Gesundheitsschutz für Konsumenten zu verbessern sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. Wir sind dazu auch weiter im Kontakt mit der EU-Kommission und werden europarechtlich konforme Lösungen vorlegen.“

Die Strafrechtlerin und Kriminologin Masha Fedorova sowie ihr Kollege Piet Hein van Kempen von der Universität in Nimwegen kommen in einer Untersuchung zum Ergebnis, dass die Einführung eines staatlich kontrollierten, nationalen Lizenzsystems für Genusscannabis durch einen EU-Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen europa- und völkerrechtlich möglich ist.

Konkret schreiben die Autoren: Eine Legalisierung sei zu rechtfertigen, wenn der betreffende Staat „aufrichtig davon überzeugt ist und überzeugend argumentiert, dass er über dieses System die individuelle und öffentliche Gesundheit, die Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder die Verhinderung von Gewaltverbrechen wirksamer umsetzen kann, als er dies über den prohibitiven Ansatz für Cannabis für Genusszwecke zu erreichen vermag“. Zugleich benennen Federova und van Kempen aber auch Bedingungen, die für eine Legalisierung erfüllt sein müssten – etwa scharfe Vorkehrungen gegen einen internationalen Cannabis-Tourismus.

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