Mit dem Hauptangeklagten standen drei Bekannte von ihm vor Gericht. Sie hatten den Böllerwerfer angestachelt oder bei der Tatbegehung unterstützt. Wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung erhielten sie Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Alle drei hatten ebenfalls Geständnisse abgelegt und sich entschuldigt.
Für Schlagzeilen hatte der Prozess zudem wegen der Person des Vorsitzenden der Strafkammer gesorgt. Denn Kern ist auch ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen dessen Funktionärstätigkeit war allerdings vom Landgericht abgelehnt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 102 Js 139049/23).