Dieses Foto habe mit dazu beigetragen, dass die Staatsanwaltschaft in Palma an vergangenen Dienstag sich erstmals für die Freilassung der von deutschen Medien als „Kegelbrüder“ getauften jungen Männer ausgesprochen habe, erklärte Barbancho Saborit.
Die Deutschen dürfen sich glücklich schätzen, denn Ermittlungen können in Spanien lange, sehr lange dauern. Und entsprechend lang sind oft auch die U-Haft-Zeiten. Bei Verbrechen, die mit drei oder mehr Jahren geahndet werden können, kann die U-Haft zwei Jahre dauern. Und sie kann unter bestimmten Umständen sogar um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Der Gruppe gehörten ursprünglich insgesamt 13 Urlauber an
Der Gruppe gehörten ursprünglich insgesamt 13 Urlauber an. Einer von ihnen war bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Er hatte nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Feuers unter der Dusche war. Vier weitere Tatverdächtige hatten das Gefängnis in Palma nach Kautionszahlungen von jeweils 12 000 Euro nach rund zweieinhalb Wochen ebenfalls unter Auflagen verlassen dürfen. Dem Vernehmen nach durften sie Mallorca verlassen und nach Hause zurückfliegen.
Völlig aus dem Schneider sind die insgesamt zwölf Deutschen, die der Tat verdächtigt werden, noch nicht. Denn die Ermittlungen gehen weiter. Wenn sie irgendwann doch angeklagt und der fahrlässigen Brandstiftung für schuldig befunden werden, können sie auf Mallorca zu einem Freiheitsentzug zwischen einem und drei Jahren verurteilt werden, wie spanische Anwälte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärten. Bei vorsätzlicher Brandstiftung seien Haftstrafen von bis zu sechs Jahren vorgesehen, hieß es. Bei Vorsatz und der Gefährdung von Menschenleben könne das Urteil auch deutlich schärfer ausfallen.