Böhmermann-Prozess startet im November

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Vor dem Landgericht Hamburg wird am 2. November über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Jan Böhmermann verhandelt.

 
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Mit einer Entscheidung sei am Tag der mündlichen Verhandlung nicht zu rechnen, teilte das Gericht am Montag mit. Erdogan verlangt von dem Fernsehmoderator, das Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ aus der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ nicht zu wiederholen.

Das Gericht erließ bereits im Mai auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung, nach der ein Großteil des Schmähgedichts nicht weiterverbreitet werden darf. Danach reichte der Anwalt des türkischen Präsidenten Hauptsacheklage ein, um ein Komplettverbot des Werkes zu erwirken. Böhmermann hatte Ende März in seiner Sendung das Schmähgedicht auf Erdogan vorgetragen. Dabei hatte er mehrfach daraufhin gewiesen, er wolle verdeutlichen, was Satire in Deutschland dürfe und was nicht.

Die Mainzer Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sich Böhmermann der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht hat. Wegen eines Strafverlangens der türkischen Regierung hatte die Bundesregierung die Staatsanwaltschaft zuvor dazu ermächtigt.

epd

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