Bindlach muss ran an die Neuregelung des Straßenausbaubeitrags, will sich aber Zeit lassen Mit Widerstreben zur Satzung

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In Bindlach soll jetzt auch eine Straßenausbaubeitragssatzung kommen. Foto: Archiv Foto: red

Ein Thema, das viele andere Kommunen im Landkreis bereits beschäftigt, ist jetzt auch in Bindlach angekommen. Straßenausbaubeitragssatzung, kurz SABS, heißt das Bandwurmwort, das jetzt auch in Bindlach angewendet werden soll. Das ist die Vorgabe der Kommunalaufsicht, so haben es die Bindlacher in ihrem Aufgabenheft stehen. Bis 1. Januar muss die neue Satzung greifen. Eigentlich.

 
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"Ein besonderes Thema, das uns noch oft beschäftigen wird", sagt der Bindlacher Bürgermeister Gerald Kolb (WG) am Montagabend in der Sitzung des Gemeinderates. Und er macht keinen Hehl daraus, dass sich seine Freude über die SABS in in Grenzen hält. "Mir missfällt die Situation", sagt er.  "Bei den Bürgermeistern hat die Satzung schon massives Widerstreben erzeugt. Aber auch wir haben das in die Genehmigung des Haushalts wieder reingeschrieben bekommen, dass wir die Satzung einführen müssen." 

Viel Aufwand

Was Kolb widerstrebt: Alle Bürgermeister hätten bislang immer gehofft, dass sie die Beiträge auf einem gesonderten Konto ansammeln könnten, um Geld zu haben, Straßen ausbauen zu können. "Weit gefehlt", sagt Kolb. "Viele mussten feststellen, dass das eigentlich für viele Gemeinden gar nicht realistisch in der Umsetzung ist." Denn hinter der SABS steckt Aufwand. Sowohl innerhalb der Verwaltung, wie es der Geschäftsleiter der Gemeinde Bindlach, Karl-Heinz Maisel, den Gemeinderäten erläuterte. Als auch bei der Information der Bürger.

Wiederkehrende Beiträge oder einmalige

"Wir können bei der Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen wiederkehrende statt einmalige Beiträge wählen. Bei einmaligen Beiträgen müssten nur die Anwohner zahlen, deren Straße saniert wird. Für wiederkehrende Beiträge müssten wir aber Einrichtungseinheiten bilden", sagt Maisel. "Bei den wiederkehrenden Beiträgen sehen wir aber das Problem, dass wir festlegen müssen, welche Straße wir innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren in einem bestimmten Gebiet ausbauen werden." Für die Bürger des ausgewählten Bereichs bedeute das: Sie müssten ab dem ersten Jahr einen bestimmten Ausbaubeitrag zahlen. Ein Beitrag für eine Straße, in der sie möglicherweise gar nicht wohnen, die nur zu dem festgelegten Gebiet gehört. Die Gebiete, in die die Gemeinde aufgeteilt werde, müsse der Gemeinderat festlegen, sagt Maisel auf Nachfrage von Neithart Prell (WG). Da halte sich die Verwaltung raus. "Wir können nur Vorschläge machen."

Nur eine Verbesserung kostet

Die Satzung werde nur angewendet, wenn die Arbeiten eine Verbesserung oder eine Erneuerung der Straße bedeute. Unterhalts- oder Reparaturarbeiten seien davon genauso ausgenommen wie eine Teilerneuerung der Straßendecke, die durch Kanal- oder Wasserleitungsarbeiten notwendig werde.

Je größer die Gemeinschaft, desto besser

Je größer die Solidargemeinschaft, die gebildet werde, desto geringer die Last für den einzelnen Bürger, sagt Berthold Just (CSU). Am besten, man nehme gleich ganz Bindlach, schlägt Xenia Keil (SPD) vor. Gleichzeitig, sagt Just, sehe aber auch er das Problem: "Der Bürger ist ja immer der Meinung, dass die Straßen an der falschen Stelle ausgebaut werden." Wobei Kolb einschränkt: "Die Bereitschaft der Bürger, sich zu beteiligen, dürfte nicht sehr groß sein." Werner Fuchs (CSW) warnt: "Man sollte nichts gegen den Mehrheitswillen der Bürger entscheiden. An der Bürgerbeteiligung führt kein Weg vorbei", wenn man die Straßeneinheiten anlege, in die Bindlach aufgeteilt werden müsse.

Fraktionen sollen sich ein Bild machen

In den kommenden Wochen bis zur nächsten Sitzung werden sich die Fraktionen Gedanken über das Thema machen müssen. Und man werde versuchen, den Starttermin der SABS noch etwas zu verzögern. Statt zum 1. Januar erst mit der Verabschiedung des Haushalts Ende April. "Und dann zum 1. Juni beginnen", wie der stellvertretende Bürgermeister Werner Hereth (SPD) vorschlägt. Bindlach habe sich "bislang den Straßenausbau immer aus eigener Kraft leisten können. Das wird auch in Zukunft so sein. Auch wenn wir die Satzung erlassen müssen", sagt Kolb. "Die Bürger sollen wissen, dass wir sie nicht überstrapazieren werden."    

Hier erklären wir die SABS ganz einfach mit Playmobil

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