Bewährungsstrafe nach tätlichem Angriff

Von Nadine Gebhard
Mit einer Bewährungsstrafe nach einen tätlichen Angriff kam ein junger Mann vor Gericht davon. Foto: red Foto: red

 Wegen vorsätzlicher Körperverletzung musste sich am Montag ein Mann aus dem südlichen Landkreis vor dem Amtsgericht Bayreuth verantworten. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

 
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Der junge Mann soll im September einen anderen Mann vor einem Pegnitzer Lokal geschlagen haben. Der Angeklagte räumte diesen den Sachverhalt ein. Anschließend wurde der Geschädigte als Zeuge vernommen. Der Mann sagte aus, dass er einen Kaffee trinken wollte, als ihn der Beschuldigte anpöbelte und das erste Mal schlug. Später ging der Zeuge in die Spielothek im ersten Stock, als der Beschuldigte wiederkam und ihn vom Stuhl stieß.

Probleme mit der Wirbelsäule

„Ich habe immer noch Probleme mit der Wirbelsäule“, sagte der Geschädigte. Nach dem Vorfall rief er die Polizei. Richterin Christiane Breunig fragte den Zeugen, ob es stimme, dass es zuerst zu einer Rangelei vor dem Lokal kam und er den Angeklagten an Hals und Genitalien fasste. Der Mann verneinte dies ausdrücklich.

Daraufhin rief der Angeklagte: „Der lügt!“ Sein Rechtsanwalt wies ihn aber in seine Grenzen. Nach der Beweisaufnahme forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der Angeklagte hat bereits elf Vorstrafen vorzuweisen. Es kam auch zur Sprache, dass er im Besitzes von Betäubungsmitteln und Waffen gewesen sei.

Bewährungshelfer zur Seite

Der Verteidiger forderte eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Der Beschuldigte verdiene noch eine Chance und er benötige dringend einen Bewährungshelfer. Außerdem nahm er schon psychologische Hilfe in Anspruch. Das alles spreche für eine Bewährungsstrafe. Richterin Breunig verurteilte den Mann zu einer Strafe von elf Monaten auf Bewährung. Er muss zusätzlich 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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