Ein Taxistandplatz wird wie in den vergangenen Jahren im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.
Als besonderen Service können erstmals in diesem Jahr Mietwagen mit Ausnahmegenehmigung der Stadt Bayreuth sowie Taxis insbesondere mobilitätsbeeinträchtige Fahrgäste mit Anfahrt über die Tannhäuserstraße und die Straße „An der Bürgerreuth“ direkt in den Sperrbereich am Festspielhügel bringen beziehungsweise diese nach der Aufführung dort abholen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Siegfried-Wagner-Allee. Die Regelung wird allerdings am 25. Juli ausgesetzt.
Haltverbote beachten
Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen ab 16. Juli für die gesamte Festspielzeit. Sie sind zwingend zu beachten, unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.
Personenkontrollen durch die Polizei
Neben Zutrittskontrollen zum Festspielhaus durch einen von der Festspiele GmbH beauftragten Sicherheitsdienst, müssen Gäste, die sich rund um das Festspielhaus aufhalten, mit polizeilichen Personenkontrollen rechnen. Um diese Kontrollen zu vereinfachen und ohne größere Verzögerungen durchführen zu können, empfiehlt die oberfränkische Polizei, ein amtliches Identitätspapier mitzuführen.
Hinweise des Festspielhauses zum Einlass
Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme Knirps-Größe) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Neben den Garderoben stehen Schließfächer außerhalb des Festspielgebäudes zur Verfügung.