„Räumen Sie das Zeug 
in irgendeine Scheune“ Richter beendet Streit um Biergarten-Schwarzbau

Peter Engelbrecht

BAYREUTH/WARMENSTEINACH. 1.800 Euro Zwangsgeld hatte das Landratsamt Bayreuth von einem Biergartenbetreiber im Wagenthal bei Oberwarmensteinach verlangt, weil gastronomische Einrichtungen nicht fristgerecht beseitigt wurden. Jetzt einigten sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth, das Verfahren wurde eingestellt.

 
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Bedienstete des Landratsamtes hatten im Sommer 2008 festgestellt, dass im Wagenthal im Außenbereich ein Biergarten mit Grillplatz errichtet worden war. Eine Hütte diente als Getränkeausschank. Der Biergarten mit Tischen und Bänken sowie einem Zaun war unter dem Namen Rancho Colorado bekannt. Das Landratsamt hatte befristet bis Ende 2008 die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft erteilt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass diese Erlaubnis eine Baugenehmigung nicht ersetzt. Im Juli 2008 forderte die Behörde den Betreiber dazu auf, die Einrichtungen zu beseitigen. Der Betreiber widersprach: Im April 2008 habe der damalige Landrat Dietel den Biergarten bei einer Besprechung befürwortet.

Klage gegen Zwangsgeld

Im März 2009 erließ das Landratsamt unter dem neuen Landrat Hübner einen Bescheid, wonach die gastronomische Nutzung der Hütte aufzugeben, der Biergarten zu beseitigen und eine Hütte zu entfernen sei. Falls das nicht geschehe, drohte die Behörde Zwangsgeld an. Anfang Juli 2011 erklärte das Landratsamt die 1.800 Euro für fällig. Der Biergartenbetreiber klagte nun dagegen.

Sowohl Vater und Sohn der Betreibergesellschaft als auch ein Vertreter des Landratsamtes tauschten vor Gericht wortgewaltig ihre Argumente aus und sichteten Fotos. Der Sohn meinte, der Ausschank sei von der Behörde genehmigt worden. Nach der Amtsübernahme von Landrat Hübner sei das Ganze gestoppt worden. „Das geht auf eine Initiative zurück, die ich jetzt nicht ansprechen will“, munkelte der Vater etwas von einer Art Verschwörungstheorie. Vorsitzender Richter Otto Schröppel schlug vor, die Betreiber sollten bis zum 1. Dezember alle Auflagen erfüllen. Im Gegenzug verzichte das Landratsamt auf das Zwangsgeld von 1.800 Euro und weitere Schritte. Daraufhin erklärten die Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt. „Räumen Sie das Zeug in irgendeine Scheune. Wenn Sie eine Baugenehmigung bekommen, können Sie es wieder aufbauen“, meinte der Richter.

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