Nach der Feuerbestattung im Krematorium bleiben häufig größere Metallteile, Edelmetalle, künstliche Hüftgelenke und sogar Herzschrittmacher zurück. Um einen korrekten Umgang mit den Überresten sicher zu stellen, enthält die neue Satzung eine weitere Vorschrift. Sie regelt die Entnahme von Zahngold und mehr aus der Asche des Leichnams.