Bayreuth regelt Feuerbestattungen neu Stadt will Edelmetalle aus der Asche Verstorbener verkaufen dürfen

 Foto: red

Immer weniger Erdbestattungen, dafür mehr Einäscherungen: Wegen dieses Trends beim Begräbnis sieht sich die Bayreuther Stadtverwaltung gezwungen, die Friedhofssatzung aus dem Jahr 1981 anzupassen.

 
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Nach der Feuerbestattung im Krematorium bleiben häufig größere Metallteile, Edelmetalle, künstliche Hüftgelenke und sogar Herzschrittmacher zurück. Um einen korrekten Umgang mit den Überresten sicher zu stellen, enthält die neue Satzung eine weitere Vorschrift. Sie regelt die Entnahme von Zahngold und mehr aus der Asche des Leichnams.

Pietätloses Herumstochern

Wie Baudirektor Hans-Dieter Striedl erklärte, verblieben nach der Einäscherung Zahngold und andere metallische Reste bislang in der Asche und würden mit der Urne bestattet. Der Grund dafür: Die Verbrennungstemperatur im Krematorium ist zu niedrig, um beispielsweise Zahngold zu schmelzen. Außerdem fehle ein Abscheider. Striedl: „Es wäre pietätlos, in der Asche herumzustochern.“

Mit der neuen Regelung für Feuerbestattungen ist eine schriftliche Erklärung der Hinterbliebenen verbunden. Sie regelt, dass Implantate aus Metall vor der Verbrennung des Leichnams entnommen werden müssen. Bei edelmetallhaltigen Implantaten erfolge keine Rückgabe durch die Stadt.

Mit der Erklärung bekunden die Hinterbliebenen auch ihr Einverständnis damit, dass die Stadt verbleibende Reste nach der Einäscherung aussondert, wenn sie nicht der Urne beigegeben werden können, und sie anschließend verwertet. Der Erlös aus dem Verkauf solle für den Unterhalt und die Pflege der Bestattungseinrichtungen verwendet werden.

Der Hauptausschuss nahm den Entwurf zur Kenntnis. Beschließen wird der Stadtrat.

ub


Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in der Donnerstagausgabe (20. September) des Norbayerischen Kuriers.

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