Bayreuth/München - Alle Insassen von Gefängnissen haben ein Recht auf Seelsorge - auch die 1824 muslimischen Häftlinge in Bayerns Justizvollzugsanstalten (JVA). Anders als bei Christen gibt es allerdings noch keine geregelte Ausbildung für die muslimischen Seelsorger. Also ist der Freistaat auf Freiwillige angewiesen - Hodschas und Imame von örtlichen Moscheegemeinden.