Im März hatte Tobias Z. drei Männer im Jobcenter mit einem Messer attackiert und verletzt. Am Montag endete der Prozess wegen versuchten Mordes. Das Gericht sah Z. als schuldunfähig an und sprach ihn frei. Er wird auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht und trägt die Kosten des Verfahrens.
Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen von Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklage auf Schuldunfähigkeit. Sachverständiger Thomas Wenske, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum am Europakanal in Erlangen, attestierte Tobias Z. eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie.
Seine Krankheit trieb Tobias Z. zu seiner Tat. Seit mindestens 2009 leide er an Schizophrenie, die Angstzustände und Verfolgungsideen verursache, sagte Vorsitzender Richter Bernhard Heim. Z. war in ein Programm für Langzeitarbeitslose integriert und bezog Leistungen vom Jobcenter. Wegen mehrerer Meldeverstöße stellte das Jobcenter seine Leistungen zum 1. Dezember 2018 ein. Erst im Februar realisierte Z., dass er kein Geld mehr bekommen hatte. Seine Vermieterin sprach ihn auf ausstehende Zahlungen an.
Z. beantragte eine Weiterbewilligung. Es war der 6. März, als er seiner Betreuerin im Jobcenter weitere Unterlagen für den Antrag hätte bringen sollen. Doch es kam anders. In seinem Rucksack hatte er außer den Papieren zwei Messer dabei – so wie immer.