Frage: Herr Koschyk, ist das Parlament nach dem Karlsruher Euro-Urteil gestärkt? Hartmut Koschyk:  Wichtig ist: Das Verfassungsgericht hat gesagt, die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene, den Euro zu stabilisieren, sind verfassungskonform.  Das was das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat, dass im Zuge von weiteren Entscheidungen in dieser Richtung die Rechte des Parlamentes gestärkt werden müssen, begrüße ich als Abgeordneter ausdrücklich. Selbstverständlich werden wir bei den anstehenden Gesetzesvorhaben das, was Karlsruhe hierzu gesagt hat, vollumfänglich berücksichtigen. Frage: Ist die Politik in der Eurokrise nicht machtlos? Sie werden das ja von Bürgern hören, die Angst um ihr Geld haben. Koschyk: Wir müssen dem Bürger deutlich machen, dass der Weg, den wir eingeschlagen haben, kein einfacher Weg ist, aber dass er eher zum Ziel einer auf Dauer stabilisierten europäischen Währung führt, als wenn wir jetzt nicht handeln und die Dinge treiben lassen. Ich glaube, dass ein verantwortungsbewusstes Handeln der Mitgliedstaaten der Eurozone und der Europäischen Union von den Bürgern eher begrüßt wird, als wenn wir ein Auseinanderbrechen der Eurozone durch fahrlässiges Laufenlassen der Entwicklung riskieren. Frage: Welche Bedeutung hat der Euro? Koschyk: Der Euro ist Quelle auch der Wohlstandsentwicklung in Deutschland, ist Quelle auch des Erfolgs der exportorientierten oberfränkischen Wirtschaft, die ihre Exportanteile gerade in den Euroraum in den letzten zwanzig Jahren erheblich gesteigert hat. Ich kann mich daran erinnern, wie die Exporterfolge oberfränkischer Unternehmer im Maschinenbau, in der Automobilzulieferung, auch im landwirtschaftlichen Veredelungsbereich, vor Einführung des Euro  dadurch geschmälert wurden, dass man Währungsschwankungen nach Frankreich, nach Italien, nach Spanien, in die Beneluxländer unterworfen war. Dass eine starke Währung allein eine Belastung für eine Volkswirtschaft sein kann, das sieht man am Beispiel der Schweiz, die jetzt überlegt, den Franken an den Euro anzukoppeln, um den Aufwertungsdruck für den Tourismus, aber auch für die Schweizer Exportwirtschaft abzumildern. Frage: Sie werden dem Rettungsschirm im Bundestag zustimmen? Koschyk: Der Rettungsschirm, das hat das Verfassungsgericht deutlich gemacht, ist verfassungskonform. Wir werden bei der Ertüchtigung des Rettungsschirms die Parlamentsrechte stärken, um damit den Vorgaben Karlsruhes Rechnung zu tragen.Deshalb werde ich im Interesse von Arbeitsplätzen und Wohlstand in Deutschland zustimmen. Frage: Ihr Fraktionskollege Bosbach (CDU) sagt jedoch „Wir sind unehrlich“, er werde nicht zustimmen … Koschyk: Ich respektiere die Entscheidung eines jeden einzelnen Abgeordneten, aber den Vorwurf der Unehrlichkeit von meinem Kollegen und Freund Bosbach weise ich zurück. Er ist gerade nach der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtes nicht haltbar. Frage: Was ist Ihre Rolle als Finanz-Staatssekretär im Entscheidungsprozess für den Euro-Rettungsschirm? Koschyk: Zum Beispiel kontinuierlich für eine umfassende Unterrichtung des Parlaments Sorge zu tragen, in den Fachausschüssen, in Fragestunden des Bundestages, in Debatten. Gerade die Parlamentarischen Staatssekretäre  haben bei dem Thema Parlamentsbeteiligung eine ganz zentrale Rolle.Das Interview führte Kurier-Politik-Redakteur Elmar Schatz. Foto (Archiv): Lammel