Die Angeklagten hatten ihre Scheinfirmen unter anderem in Bayreuth sowie in Oregon/USA betrieben. Dabei ging es vor allem um die Planung von Photovoltaik- und anderen Energieanlagen. Eine Geschäftstätigkeit hatten sie laut Anklage allerdings niemals ausgeführt. Dafür überhäuften sie das Ehepaar aus Mistelgau mit einer Reihe von dubiosen Verträgen, bis die beiden schließlich alle ihre Vermögenswerte den Angeklagten überließen.
Aufwendig in Florida
Mit dem Geld in der Tasche setzte sich das Bayreuther Ehepaar nach Florida ab und pflegte dort seinen aufwendigen Lebensstil. Während des rund einjährigen Amerika-Aufenthaltes habe man im Land der unbegrenzten Möglichkeiten erfolgreiche Geschäfte betrieben, versicherte die Frau. Allerdings sei es wegen der Visaproblematik und nicht vorhandener sozialer Kontakte doch dazu gekommen, dass sie die Staaten wieder verließen.
In Oberfranken sind beide nun wieder in den Bereichen Umwelttechnik, innovatives Bauen und Finanzierungen tätig, arbeiten nach Aussage des Mannes nur auf Provision, so dass eine Wiederholung des Geschehens ausgeschlossen sei. Vor Gericht waren beide bemüht, ihr Bedauern über die Tat zu äußern. Ich werde nicht rasten und ruhen, bis der Schaden beglichen ist, sagte der Angeklagte etwas pathetisch. Er werde alles daransetzen, seine Schuld auf Heller und Pfennig abzutragen.
Nachdem der Ausgang des Verfahrens zwischen allen Beteiligten so abgesprochen war und auch das Opferehepaar dem Adhäsionsverfahren zustimmte, plädierten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf die letztlich verhängte Strafe.
Verwertbarer Titel
Richter Jan Köhler sprach von einem in jeder Hinsicht nicht alltäglichen Verfahren, das der Gesetzgeber allerdings ausdrücklich so zulasse. Köhler stellte dabei noch einmal klar, dass es sich nicht nur um ein Versprechen auf Schadenswiedergutmachung handle, sondern um einen rechtlich verwertbaren Titel.