Gegen den Widerstand von Opposition und mehrerer Fachverbände treibt die CSU die Einführung eines bayerischen Betreuungsgelds voran. Der Gesetzentwurf geht am Dienstag im Landtag in die erste Lesung. Damit ebnet die Staatsregierung den Weg für die Fortführung des Betreuungsgelds in Bayern. Der Bund darf das Betreuungsgeld nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht nicht mehr zahlen. Grund ist, dass nach Einschätzung der Verfassungsrichter nicht Berlin, sondern die Länder für Familienleistungen wie das Betreuungsgeld zuständig sind.