Es war eine grausam anmutende Bluttat. Das Bayreuther Schwurgericht hat die Tötung eines 43-jährigen Manne auf einer Baustelle in der Rathstraße durch einen jüngeren Kollegen dennoch „nur“ als Mord aus niederen Beweggründen gewertet und den Täter Adrian O. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das zweite Mordmerkmal der Grausamkeit, das der Staatsanwalt bejaht hatte – er sprach von einer „Hinrichtung in Stil eines mittelalterlichen Henkers“ – bejaht das Schwurgericht nicht.