Ablagerung ist Ordnungswidrigkeit
Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, so die Behörde, da solche Abfälle nur an dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden dürfen. Empfindliche Geldbußen werden angedroht, da gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verstoßen und das Landschaftsbild verunstaltet wurde. Außerdem bestehe die Gefahr, dass der Abfall bei Regen in die unterhalb liegenden Wiesen geschwemmt werde. Die Gemeinde hat nun bis 15. August Zeit, die Ablagerungen zu entsorgen. „Das werden wir nicht schaffen und eine Fristverlängerung beantragen“, so Bürgermeister Hans Freiberger beim Ortstermin. Er berichtete, dass es in jedem Ortsteil der Gemeinde ähnliche Ablagerungen von Grüngut und Kompost gebe. Gemeindliches Schnittgut werde in den beiden Biogasanlagen in Funkendorf und Ruspen entsorgt. „Das darf man nicht“, betonte der Bürgermeister. Nicht mal im eigenen Wald dürfe dies wegen der Gefahr der Ausbreitung von Fremdpflanzen gemacht werden. „Hier fehlen dann die natürlichen Feinde“, so Freiberger. Die Entsorgung jetzt müsse jeder Bürger mitzahlen, machte er deutlich.