Ausschankzeiten in Kulmbach Ausfall des Bierfests führt zu Kompromiss

Die Polizei wird in der Oberen Stadt weiter verstärkt kontrollieren. Foto: / Rössner

Wenn schon kein Bierfest stattfindet, soll wenigstens das Feiern am Abend möglich werden. Am Runden Tisch einigten sich Behörden, Politik und Wirte auf eine Verlängerung der Ausschankzeiten bis 23 Uhr.

 
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Kulmbach - In der jüngsten Sitzung des Kulmbacher Stadtrates stellte Stadtrat und Jugendsprecher Torsten Grampp einen Dringlichkeitsantrag zur Lage in der Oberen Stadt an den Wochenenden. In seinem Antrag forderte Grampp die Sperrstunde der Außengastronomie im Kulmbacher Stadtbereich für Freitag und Samstag auf 24 Uhr anzupassen. Der Antrag wurde zur Prüfung an die Verwaltung verwiesen.

Auf Initiative von Oberbürgermeister Ingo Lehmann fanden zwei „Runde Tische“ mit allen Beteiligten – Stadt, Anwohner, Gastronomen, Polizei, Landratsamt und Jugendsprecher – statt. Hier wurden die konkreten Problemstellungen erörtert, die zu einigen ausufernden Vorfällen in der Oberen Stadt führten. Neben einer flächendeckenden Beschilderung mit Verweis auf die geltenden Bestimmungen möchte man bestimmte Wochenenden im Juli und August benennen, an denen das Ausschankende der Außen-Gastronomie auf 23 Uhr gelegt wird.

In der kommenden Stadtratssitzung am Donnerstag wird auch der Punkt „Kontrolliertes Feiern in der Pandemie“ auf der Tagesordnung stehen. Nach Prüfung des Dringlichkeitsantrages von Jugendsprecher Grampp durch die Verwaltung wurden alle rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben ausgelotet und bewertet.

„Die Verwaltung kam zu dem Ergebnis, dass eine Bewirtung der Freischankflächen bis 24 Uhr rechtlich unter keinen Umständen möglich ist“, erklärt Oberbürgermeister Ingo Lehmann. „Daher schlagen wir dem Stadtrat nun einen Kompromiss vor, der vorsieht, an vier Wochenenden den Außenausschank erst um 23 Uhr und ein Schließen der Freischankflächen um 23.30 Uhr zu ermöglichen“, erläutert Lehmann weiter.

„Wir wissen alle, dass die Gastronomie harte Monate hinter sich hat und den jungen Menschen die sozialen Kontakte fehlen, das Feiern und das Beisammensein. Daher möchten wir mit diesem Vorschlag zu einer praxistauglichen Lösung beitragen und ähnlich wie im vergangenen Jahr an ausgewiesenen Wochenenden ein kontrolliertes Feiern ermöglichen“. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt grundsätzlich gastronomische Angebote unter freiem Himmel zwischen 5 und 1 Uhr. Entgegenstehende und geltende Rechtsvorschriften werden damit jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (kurz: TA Lärm) ist höherrangig einzustufen und schreibt vor, dass nach wie vor die Außenausschankzeiten wegen der beginnenden Nachtzeit um 22 Uhr enden müssen, wenn die Lärmgrenzen der TA Lärm ansonsten nicht eingehalten werden können. In Ausnahmefällen ist eine Erweiterung auf 23 Uhr möglich. Ein Hinausschieben der Nachtzeit – wie im Dringlichkeitsantrag beantragt bis 24 Uhr – könne daher nicht rechtswirksam erfolgen. Es bestehe allerdings die Möglichkeit, dass Gaststätten über eine begrenzte Dauer, aber nicht an mehr als zehn Tagen oder Nächten im Jahr und nicht an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden, die einschlägigen Lärmgrenzwerte überschreiten dürfen. In der Regel wird dies zur Bierwoche und zum Altstadtfest angewandt. Auf diese Regelung würde sich nun die Ausweisung bestimmter Wochenenden stützen.

„Ich danke der Verwaltung für die ausführliche rechtliche Prüfung des Sachverhaltes. Eine Umsetzung der ursprünglich geforderten Außenausschankzeiten wäre aus Sicht der Jugend wünschenswert gewesen, jedoch müssen auch geltende Gesetze berücksichtigt werden. Mit dem aktuellen Vorschlag sollte somit ein guter Kompromiss gefunden worden sein, um die Interessen von Jugendlichen, Gastronomen und Anwohnern bestmöglich in Einklang zu bringen“, äußert sich Jugendsprecher Torsten Grampp zu dem vorgeschlagenen Verfahren.

Die Polizei wird weiterhin regelmäßig in der Oberen Stadt präsent sein und wird von einem durch die Stadt Kulmbach eingesetzten Sicherheitsdienst unterstützt werden, bekräftigte die Verwaltung der Stadt. Diese werden nicht nur in der oberen Stadt, sondern auch in den Nebengassen kontrollieren. red

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