Während der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer soll das Public Viewing im Freien auch nach 22 Uhr möglich sein. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch per Verordnung. Mit der Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln dürfen Kommunen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.