Polizei fasst Verdächtige aus dem Kreis Lichtenfels Frau versucht aus Geldnot Einkaufsmarkt zu erpressen

Einkaufsmarkt: Erpresssungsversuch geht glimpflich aus. Foto: dpa Foto: red

Aus finanzieller Not heraus heckt eine Frau einen Plan aus, der gründlich daneben geht. Sie versucht, von einem Einkaufsmarkt in Kulmbach eine größere Summe Geld zu erpressen. Die Ermittler der Polizei kommen ihr jedoch auf die Spur. Jetzt muss sie mit einer Anklage wegen räuberischer Erpressung rechnen.

 
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Der Erpressungsversuch passiert in einem Markt in der Albert-Ruckdeschel-Straße. Das war bereits vor zwei Wochen. Aus ermittlungstaktischen Gründen ging die Polizei jedoch bis Dienstag noch nicht an die Öffentlichkeit. Sie wollte erst die Vernehmung der mutmaßlichen Täterin aus dem Landkreis Lichtenfels abschließen. Die legte dann auch ein Geständnis ab.

Die Polizei sei zunächst mehreren Hinweisen nachgegangen, darunter sei jedoch „keine heiße Spur“ gewesen, sagt Polizeisprecher Manuel Stumpp auf Nachfrage. Die Anruferin habe gesagt, es würde „etwas passieren“, wenn ihrer Forderung nach dem fünfstelligen Geldbetrag nicht nachgekommen werde. „Das Wort Bombe ist nicht gefallen.“

Dennoch mussten die alarmierten Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst mit dem Schlimmsten rechnen. Unter einem Vorwand sei ein Teil der Kunden gebeten worden, den Markt umgehend zu verlassen. Die Polizei wollte vermeiden, das Menschen in dem Markt in Panik geraten. Dazu war zum Glück kein Anlass gegeben: In dem Gebäude wurde kein etwaiger Sprengsatz gefunden. Stumpp geht davon aus, dass ein Großteil der Einkaufenden von dem Vorfall nichts mitbekommen habe.

Die Verdächtige war nicht unter den Kunden und auch keine ehemalige Mitarbeiterin. Die Polizei ermittelte in alle Richtungen, ging Zeugenhinweisen nach. Mit technischen Hilfsmitteln konnten die Kriminalpolizei die Frau schließlich aufspüren.

„Dem ersten Eindruck nach handelt es sich um eine Verzweiflungstat“, sagt Stumpp. Die Frau habe angegeben, in einem finanziellen Engpass zu sein. Vermutlich wäre sie spätestens bei der Geldübergabe aufgeflogen.

Auf die Beschuldigte kommt nun eine Anklage wegen räuberischer Erpressung und Störung des öffentlichen Friedens vor. Wer sich mit der Androhung von Gewalt „einen geldwerten Vorteil“ zu verschaffen versucht, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. Fällt die Strafe höher als zwei Jahre aus, ist keine Bewährung mehr möglich.

Eine Statistik, wie oft es zu solchen räuberischen Erpressungen kommt, gibt es nicht. Weil zum Beispiel auch das Versenden eines Trojaners mit der Aufforderung, eine bestimmte Summe auf ein Konto zu überweisen, darunter fällt, informiert Stumpp und ergänzt: „Sicherlich ist das keine allzu häufig vorkommende Tat.“ ⋌ue

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