Nach einer tödlichen Raserfahrt quer über einen Möbelhaus-Parkplatz hat die Staatsanwaltschaft für den Fahrer fünf Jahre und neun Monate Gefängnis gefordert. Den Anwälten der Nebenkläger in dem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg ist das Strafmaß zu gering, sie forderten am Mittwoch bis zu sechs Jahre und neun Monate Haft. Der Verteidiger hielt drei Jahre und zehn Monate für ausreichend. Das Urteil soll an diesen Donnerstag verkündet werden. Bei der Fahrt war eine 21-Jährige gestorben.