Das Urteil: "Keine Schleichwerbung". Es war ein Fall, der Aufsehen erregt hat: Klöckners Ministerium hatte Anfang Juni im Internet ein kurzes Video veröffentlicht. Die Ministerin, die mit Nestlés Deutschland-Chef Marc-Aurel Boersch vor der Kamera steht, würdigt darin das Unternehmen dafür, dass es den Zucker-, Salz und Fettgehalt seiner Lebensmittel reduziert habe. Nach der Veröffentlichung auf dem Account des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hatte die Medienanstalt rund 20 Beschwerden wegen Verdachts der Schleichwerbung erhalten. Für ein Mitglied der Regierung gelten andere Regeln als für einen TV-Star, der sich als Werbefigur zusätzlich Geld verdient. Das ist richtig und wichtig. Dem Untersuchungsergebnis der mabb zufolge handelt es sich bei dem Video nicht um Wirtschaftswerbung, weil die Ministerin sich nicht bei der Ausübung eines Gewerbes oder freien Berufs geäußert habe. Auch für eine Werbeabsicht gebe es keine Anhaltspunkte, heißt es weiter. Das Ministerium habe versichert, kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung von Nestlé erhalten zu haben, meldet die dpa in einer Zusammenfassung.