Der Schnappschuss vom Eiffelturm im Glanz der Lichter ist für viele eine schöne Urlaubserinnerung. Doch das Veröffentlichen, und damit das Teilen, dieses schönen Abends in Paris kann teuer werden: Fotos vom beleuchteten Eiffelturm unterliegen - wie etliche andere Motive von Sehenswürdigkeiten - einem Urheberrecht. Gleiches gilt für Fotos vom Zoobesuch: Ein eingezäuntes Gelände ist Privatgrund. Eine Wohnung auch. Wer auf Privatgrund fotografiert, diese Fotos aber nicht allein zum Privatgebrauch nutzt, sondern veröffentlichen will, bedarf einer Foto-Genehmigung. Und damit ist jedem klar, der sich ein bisschen in der wunderbaren, grenzenlosen - aber auch gefährlichen - Welt des Internets bewegt: Die virtuelle Welt ist randvoll mit "Problemfotos". Fotos, die den einen oder anderen Fotografen auch mal teuer zu stehen kommen könnten.