Die Geschäftsführerin war am 7. Oktober vergangenen Jahres fristlos entlassen worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass sie mutmaßlich weit über 100.000, möglicherweise sogar über 200.000 Euro aus der Kasse des Zentrums für Käufe in eigener Sache abgezweigt hatte. Gegen diese fristlose Kündigung hatte die Geschäftsführerin geklagt. Sie führte ins Feld, dass ihr Arbeitgeber, das „Internationale Jugendkulturzentrum Bayreuth e.V.“, die Kündigung nicht fristgemäß ausgesprochen habe.