Die Kritik am Gesetz
Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten. Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Auch Heilmann befürchtet in seinem Antrag "eine Abschwächung der Klimaziele für das laufende Jahrzehnt und eine Verschiebung von CO2-Reduzierungslasten gerade im Verkehr und von Gebäuden in das Folgejahrzehnt".
Die Bundesregierung müsse mit der Reform zwar ständig Berichte vorlegen, aber erst sehr spät konkrete Pläne, falls mehr Anstrengungen beim Klimaschutz nötig würden. "Es geht um massive Grundrechtsfragen", betonte Heilmann. "Was verschlampen wir heute, was morgen gemacht werden muss?" Er sehe eine große Gefahr, dass sowohl der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklären könnten.
Ampel-Fraktionen weisen Bedenken zurück
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, erklärte: "Der Änderungsantrag, der am Freitagmittag verschickt wurde, hat im wesentlichen drei Änderungen auf 3,5 Seiten. Diese verändern die Systematik des Gesetzes nicht."
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, betonte, alle üblichen Fristen der Bundestags-Geschäftsordnung seien eingehalten worden. Es sei nicht zu beanstanden, dass es nach einer Anhörung noch eine Änderung gegeben habe, außerdem seien die Änderungen nicht besonders umfangreich. "Die Abgeordneten des Bundestages hatten und haben die Gelegenheit, den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag eingehend zu lesen und sich vor der abschließenden Beratung eine Meinung dazu zu bilden."
FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler äußerte sich ähnlich. "Die Koalition hat die Reform des Klimaschutzgesetzes durch die regulären parlamentarischen Prozesse geführt, ohne Sondersitzungen oder unnötige Eile", erklärte er. "Dass Heilmann das planwirtschaftliche Klimaschutzgesetz auch in der Sache nicht verändern will, zeigt wieder mal, dass die CDU ihren marktwirtschaftlichen Kompass verloren hat."
Das Kabinett hatte die Reform bereits im Juni vergangenen Jahres beschossen. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP einigten sich nach langem Ringen am 14. April auf die Details der Reform verständigt und gaben dies einen Tag später bekannt. Die Änderungsanträge lagen laut Heilmanns Antrag ab dem Mittag des 19. April vor, allerdings nur in vorläufiger Fassung.
Blaupause ist das Verfahren gegen das Heizungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. "Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren", erklärte Heilmann nun. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher.