Anmeldezeitpunkt von Elternzeit hängt vom Alter des Kindes ab

Wann Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber spätestens Elternzeit anmelden müssen, hängt vom Alter des Kinds ab. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin.

 
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Bis zum dritten Geburtstag des Kindes müssen Eltern es sieben Wochen vor Beginn der Auszeit machen - danach sind es 13 Wochen. Wird die Frist nicht eingehalten, verschiebt sich der Beginn entsprechend nach hinten.

Elternzeit ermöglicht beiden Elternteilen, bis zu 36 Monate eine unbezahlte Auszeit vom Job zu nehmen. Seit dem 1. Januar 2015 sind außerdem neue Regelungen in Kraft: Nun gibt es zusätzlich die Möglichkeit, 24 statt wie bisher zwölf Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu nehmen. Die Elternzeit ist nicht zu verwechseln mit dem Elterngeld: Letzteres ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat.

dpa

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