Kulmbach - Weil er die sexuellen Dienstleistungen einer Bekannten mit Falschgeld bezahlt hatte, ist ein 35-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Hof vom Kulmbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 40 Euro) verurteilt worden. Der verheiratete Mann hatte die Blüten im Internet bestellt, angeblich waren sie für den Kaufladen seiner Kinder gedacht.