Der 24-Jährige war am 26. Juni vergangenen Jahres von einem heute 22-jährigen Zechkumpan in der Innenstadt von Kulmbach niedergeschlagen worden. Der Angreifer nahm den Kopf des Bewusstlosen und schlug ihn mehrmals gegen das Straßenpflaster. Deswegen ist der Schläger wegen versuchten Totschlags angeklagt. In seinem Prozess vor dem Schwurgericht hatte er die Tat gestanden, jedoch erklärt, er habe freiwillig von seinem Opfer abgelassen. Dies könnte rechtlich ein Rücktritt vom Tötungsversuch sein, der Angeklagte würde dann "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.