Kulmbach - Immer dann, wenn Aussage gegen Aussage steht, wird es schwer, zu entscheiden, wem man glaube soll. Im Falle eines 59 Jahre alten Mannes aus dem Senegal, der Arbeiter auf einer Baustelle beleidigt haben soll, glaubte Richterin Sieglinde Tettmann dem Zeugen und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe.