Seit 2012 verteilt der Freistaat jährlich Stabilisierungshilfen, eine Sonderform der Bedarfszuweisung, auch boshaft "Sozialhilfe für bedürftige Kommunen" genannt. "Stabilisierungshilfen sollen Kommunen, die aufgrund objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten bzw. von der negativen demografischen Entwicklung besonders betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden, als staatliche Hilfe zur Selbsthilfe dienen", erläutert das bayerische Finanz- und Heimatministerium auf seiner Internetseite.