Ab Mittwoch Lokales Testzentrum in Selb

Ab Mittwoch bietet der Landkreis in Selb wieder kostenlose Bürgertestungen an. Foto: Florian Miedl/Florian Miedl

Am 8. Dezember öffnet die Außenstelle im Rosenthal-Outlet. Betrieben wird das Zentrum wieder von „21dx“.

 
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Selb/Wunsiedel - Die Selberinnen und Selber werden es gerne hören: Am Mittwoch, 8. Dezember, öffnet das lokale Testzentrum des Landkreises eine Außenstelle im Rosenthal-Outlet-Center in Selb. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes hervor.

Wie es in der Mitteilung heißt, arbeitet das Landratsamt seit Einstellung der kostenfreien Tests im Oktober 2021 an einem Netz an Testmöglichkeiten. Nachdem kostenlose Schnelltests nun wieder möglich seien, steige die Nachfrage in der Region derzeit spürbar an, das lokale Testzentrum in Wunsiedel sei zunehmend ausgelastet. Aus diesem Grund habe man sich entschieden, nicht nur dort die Kapazitäten zu erhöhen, sondern auch wieder eine Außenstelle in Selb zu eröffnen. Landrat Peter Berek bedankt sich in der Mitteilung bei der Firma Rosenthal, die die Nutzung ihrer Räume angeboten habe: „Die Gegebenheiten dort sind bestens geeignet und wir sind uns über alle Rahmenbedingungen schnell einig geworden.“ Betrieben wird die Teststelle demnach wieder von der Firma „21dx“. Auch die Öffnungszeiten stehen fest: Montag bis Freitag von 11 bis 14 und 15 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 13 bis 19 können sich Bürgerinnen und Bürger dort testen lassen.

Auch Rosenthal-Geschäftsführer Carsten W. Hense zeigt sich zufrieden: „Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit dem Landkreis Wunsiedel eine Lücke schließen und so einen wichtigen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung leisten können. Aus der Stadt Selb haben wir ebenfalls positive Signale auf unsere Initiative hin erhalten. Das Engagement der Firmen ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger.“

Kostenlose Bürgertestungen

In der Teststelle werden die kostenlosen Bürgertestungen angeboten. Konkret heißt das: Die Teststelle bietet Schnelltests für Jedermann und kostenlose PCR-Tests für Personen an, die nach der Test-Verordnung dazu berechtigt sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Kontaktpersonen einer positiven Person, die durch das Gesundheitsamt ermittelt wurden, um Menschen, die einen positiven Schnell- oder Selbsttests mittels PCR bestätigen lassen müssen, Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten sowie stationären Pflegeeinrichtungen, aber auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sowie Schwangere und Stillende. Aus organisatorischen Gründen ist für die Testung eine Registrierung vorab nötig. Alle Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Landratsamtes.

Eine Einschränkung gibt es aber: „Das lokale Testzentrum ist eine öffentliche Teststelle und deswegen leider nicht dafür gedacht, dass Arbeitgeber ausschließlich dort Tests durchführen lassen, zu denen sie nach den neuen Verordnungen des Arbeitsschutzes verpflichtet sind. Es spricht sicher nichts dagegen, wenn auch Beschäftigte immer wieder mal von den Bürgertestungen im Testzentrum Selb Gebrauch machen. Es sollte aber nicht zur Regel werden, dass sich Beschäftigte ausschließlich im Testzentrum testen lassen“, schreibt Tobias Köhler, Büroleiter des Landrats, der auch für die Organisation der Testmöglichkeiten zuständig ist. red

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