Ab Mitternacht wird kein Wasser mehr in den Kanal geleitet – Jetzt sind die Juristen am Zug Pumpen aus am Luxus-Wohnpark

Von Frank Schmälzle
Pumpen aus am Balthasar-Neumann-Park. In der kommenden Woche wird das Verwaltungsgericht entscheiden müssen, ob es dabei bleibt. Foto: Archiv/Ronald Wittek Foto: red

Jetzt wird es spannend: Ab Mittwoch, 0 Uhr, sollen die Pumpen am Balthasar-Neumann-Wohnpark abgeschalten sein. In den nächsten Tagen und Wochen wird sich zeigen, ob Grund- und Regenwasser in die Tiefgarage der Anlage mit knapp 100 Wohnungen eindringt. Wenn nicht doch noch Juristen im letzten Moment eine Lösung im Streit um die Fünf-Sterne-Wohnanlage finden.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Mit dem Abschalten der Pumpe folgt der Bauherr der Wohnanlage, die Wohnungsbaugesellschaft Bayreuth, einer Anordnung der Stadt. Wenn in den nächsten Tagen Wasser in die Tiefgarage eindringt, müssen Juristen schnell handeln. Nach Kurier-Informationen hat sich die Wohnungsbaugesellschaft verpflichtet, das Verwaltungsgericht zu informieren, sollten die Pumpen wieder angeworfen werden. Dann fände ein Ortstermin statt. Dann würde im Eilverfahren entschieden, ob wieder gepumpt werden darf.

Das Dilemma spitzt sich zu

Nach Angaben der Stadtverwaltung liefen seit Sommer 2013 täglich 6000 bis 7000 Liter Wasser von dem Gelände des Wohnparks in die Kanalisation. Grund dafür ist die zunächst mangelhafte Abdichtung des Gebäudes.Das Dilemma spitzt sich durch den Pumpstopp zu: Läuft Wasser in die Tiefgarage, droht der Wohnpark und droht das Eigentum der etwa 80 Wohnungskäufer mittel- bis langfristig Schaden zu nehmen. Wird aber weiter abgepumpt, werden Nachbarn und Anwohner auf die Barrikaden gehen. Denn sie befürchten, dass der Grundwasserspiegel absinkt und damit die Fundamente ihrer Häuser absinken könnten. Die Gemeinnützige Bayreuther Wohnungsbaugenossenschaft, die ihr Verwaltungsgebäude gleich neben dem Balthasar-Neumann-Park hat und weitere Wohngebäude in dem Viertel verwaltet, hat der Stadt bereits rechtliche Schritte angedroht, sollte sie das Abpumpen nicht unterbinden.

Wohnungseigentümer sagt: "Da wird ein Exempel statuiert"

Aber es gibt auch die andere Seite der Betroffenen: Jürgen Krischok hat seine Wohnung im Balthasar-Neumann-Park am 1. April 2015 bezogen. 17 Jahre lang wohnte er mit seiner Familie in Eckersdorf. „Die Jahre, die wir noch haben, wollen wir jetzt hier verbringen.“ Möglichst gut, mit möglichst wenig Ärger. Krischok sitzt auf seinem Balkon und schüttelt den Kopf. „Da wird ein Exempel statuiert“, sagt er. Jahrelang hat er in Büros in der Innenstadt gearbeitet, in Gebäuden nahe am Main. Dort liefen die Pumpen im Keller, sagt Krischok. Und niemand hat danach gefragt. Klar ist für ihn auch: „Es ist wichtig, dass wir Eigentümer den Wert unserer Wohnungen erhalten. Wenn die Stadt das Abpumpen nicht genehmigt, müssen wir aktiv werden.“

Geschäftsführer: Kurzfristig ist kein Schaden zu befürchten

Akute Gefahr in Verzug wegen des Pumpstopps? Das sieht Andre Langmann, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Bayreuth, nicht. „Kurzfristig dringt kein Wasser in das Gebäude ein und die Bausubstanz nimmt auch keinen Schaden“, sagt Langmann. Er baut auf den 9. Juni, wenn sich die Wohnungsbaugesellschaft und die Stadt Bayreuth vor dem Verwaltungsgericht treffen. Das war schon einmal der Fall, die Stadt hatte damals das Abpumpen mit sofortiger Wirkung verboten und war vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die nächste höhere Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, entschied allerdings, der Wohnungsbaugesellschaft eine Frist bis zum 31. Mai 2016 zu geben, um das Wasserproblem zu lösen. Sollte dies nicht gelingen, könne die Stadt danach einen Pumpstopp verfügen. Das Wasserwirtschaftsamt schloss sich nach Angaben aus dem Rathaus zuletzt der Auffassung der Stadtverwaltung an. Eine Abpumpgenehmigung für die Lebensdauer der Wohnanlage sei nicht möglich.

Wohnungsbaugesellschaft hat mit Millionen-Investition nachgebessert

Eine solch dauerhafte Abpumpgenehmigung will Wohnungsbau-Chef Langmann aber in der kommenden Woche vor dem Verwaltungsgericht erreichen. „Ziel ist es selbstverständlich, auf diesem Weg eine dauerhafte Genehmigung zu erhalten“, schreibt Langmann in einer Antwort auf Kurier-Fragen. Seine Argumente: Die Wohnungsbaugesellschaft habe ohne Rücksicht auf Kosten alle technisch sinnvollen Maßnahmen ergriffen. Und: Gutachter würden dem Gericht sowohl die Sachlage wie auch die möglichen Auswirkungen darstellen, damit das Gericht eine Güterabwägung vornehmen könne.

Gutachter: Keine Schäden an umliegenden Gebäuden

Im Klartext : Die Gutachter der Wohnungsbaugesellschaft werden erklären, dass das Unternehmen eine millionenschwere Summe investiert hat, um das Wasserproblem zu beseitigen. Seither falle nur noch ein Bruchteil der Wassermengen an, die während der Bauphase abgepumpt werden mussten. Und es gebe keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass ein dauerhaftes Abpumpen tatsächlich zu Schäden an umliegenden Gebäuden geführt hat oder führen wird. Laut Langmann hat sein Unternehmen bereits vor dem Abpumpen Gutachter damit beauftragt, den Zustand der Nachbargebäude zu analysieren. Damit später Vergleiche möglich sind. Diese Gutachter und auch der Gutachter der Stadt kämen zu dem Ergebnis, dass keine umliegenden Gebäude unter dem Abpumpen gelitten hätten.

Neubau um die Ecke: "Selbstverständlich" mit weißer Wanne

Um die Ecke des Balthasar-Neumann-Parks baut der Bayreuther Architekt Bruno Hauck gerade ein Wohnhaus mit zwölf Appartments. Ob er eine wasserdichte, weiße Wanne unter das Gebäude gesetzt hat? „Selbstverständlich“, sagt Hauck. Das hätten ihm Gutachter so empfohlen. „Wir haben kein Wasserproblem.“ Der Balthasar-Neumann-Wohnpark hat keine solche weiße Wanne. In einem Protokoll einer Sitzung aus dem Jahr 2011, an der neben Vertretern der Wohnungsbaugesellschaft auch Mitarbeiter des Planungsbüros teilgenommen hatten, ist nach Kurier-Informationen die Rede davon, dass am Balthasar-Neumann-Park „die Ausführung einer weißen Wanne aus Kostengründen vermieden werden soll“. Und dass „mit einem Grundwasserstand von zwei Metern unter Geländeoberkante zu rechnen ist“. Eine Tiefgarage reicht deutlich weiter in den Boden.

Geschäftsführer räumt "Riesenfehler" ein

Langmann räumt ein, dass beim Bau des Wohnparks „Riesenfehler“ gemacht worden seien. Die damals Verantwortlichen haben die Wohnungsbaugesellschaft inzwischen verlassen. Die neuen Eigentümer und die neue Geschäftsführung stellten sich der Aufgabe, sagt Langmann. „Wir haben ein schweres Erbe und gehen nicht den Weg des geringsten Widerstands.“

Mehr zum Thema:

Geht der Wohnpark unter?

Gericht kassiert Bescheid der Stadt

Bilder