Der Mann wollte einer Angestellten einer hiesigen Kirchengemeinde „Götterdämmerung“ und „Parsifal“ beschaffen und kassierte dafür 690 Euro. Weil er die Karten nicht lieferte, wurde er beim Amtsgericht wegen Betrugs zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil hob die Berufungskammer des Landgerichts nun auf.