Ohne eigenes Zutun Rücktritt vom versuchten Mordauftrag
Dass Krause nun mit fünf Jahren Haft vergleichsweise gut wegkommt – immerhin hatte die Staatsanwaltschaft neuneinhalb Jahre beantragt – liegt an einer besonderen rechtlichen Würdigung: Für die versuchte Anstiftung zum Mord wurde Krause nämlich nicht bestraft. Das hat er allein den zwei Tschechen zu verdanken. Die zwei hatten Krause vorgespielt, die Geiselnahme sei bereits erfolgt. Von der möglichen Tötung des Richters war bei dieser Vorspiegelung falscher Tatsachen nicht die Rede. Danach bedrängte Krause die zwei Tschechen nicht mehr, weil er zwischenzeitlich erkannte, dass die beiden nicht auf seinen Plan eingegangen waren. Rechtlich führt das im Fall der versuchten Anstiftung zum Mord zu einem Rücktritt vom Versuch.
Die Verteidiger Marc wandt und Timo Scharrmann kündigten Revision gegen das Urteil an.
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