Warum Michael Krause im Urteil des Schwurgericht Hof für sein Knast-Komplott dennoch vergleichsweise gut davon kommt Hof: Ex-NKD-Chef kriegt fünf Jahre mehr

Von Manfred Scherer
 Foto: red

Nach den sechs Jahren Haft für seine Millionenuntreue bei NKD bekommt der ehemalige Chef des Bindlacher Textildiscounters fünf Jahre oben drauf: Das Schwurgericht in Hof hat Michael Krause am Mittwoch wegen der versuchten Anstiftung zur Geiselnahme eines Richters schuldig gesprochen.

 
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Opfer des Geiselnahme sollte Siegbert Übelmesser sein, der Vorsitzende Richter der 3. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Unter Übelmessers Vorsitz war von März 2014 bis zum April 2015 wegen der Untreuevorwürfe gegen Krause verhandelt worden. Der Prozess endete bekanntlich am 28. April mit einem Schuldspruch gegen Krause: Sechs Jahre Haft für das Verschwinden von 3,7 Millionen Euro von NKD-Konten im Jahr 2012.

200000 Euro als Belohnung

Auf diesen Untreueprozess wollte Krause nach Überzeugung des Schwurgerichts im Herbst 2014 mit Gewalt Einfluss nehmen. Indem er zwei mit ihm im Hofer Gefängnis einsitzende Tschechen anzustiften versuchte, Mitglieder der Russenmafia in Tschechien mit der Entführung und im Extremfall der Ermordung des Richters Übelmesser zu beauftragen. Als Belohnung stellte Krause nach Überzeugung des Schwurgerichts 200000 Euro in Aussicht, 150000 für die Entführer draußen, 50000 für die zwei tschechischen Mitgefangenen.

Gericht hält Belastung für glaubwürdig

Der Schwurgerichtsvorsitzende Matthias Burghardt erläuterte ausführlich, warum das Gericht das Entführungskomplott Krauses für erwiesen hält: Die zwei Hauptbelastungszeugen, also die zwei tschechischen Mitgefangenen, seien glaubwürdig. Die Männer waren zunächst zum Schein auf Krauses Plan eingegangen, hatten sich aber parallel an die Justiz gewandt und sogar angeboten, Krauses Entführungspläne mit Hilfe eines versteckten Mikrofons zu beweisen. Dass die beiden Schwerverbrecher sich gleichzeitig Strafrabatt erwartet hatten, spreche nicht gegen ihre Glaubwürdigkeit. Richter Burghardt: „Der Staat selbst bietet durch die Kronzeugenregelung Vergünstigungen an.“

"Er hatte erkennbar Todesangst"

Die Glaubwürdigkeit der zwei Hauptzeugen werde gestützt durch Gefangene, die bezeugt hatten, dass Krause versucht hatte, die zwei Tschechen unter Druck zu setzen, nachdem klar wurde, dass die beiden sein Komplott verraten hatten. Richter Burghardt erinnerte an die Aussage eines der beiden Hauptzeugen, der mit schusssicherer Weste im Prozess ausgesagt hatte: „Er hatte erkennbar Todesangst.“

"Er hätte freigelassen werden müssen."

So glaubwürdig die Belastungszeugen gegen Krause seien, so unglaubwürdig waren für das Gericht Krauses Verteidigungsvorbringen und eine Reihe Entlastungszeugen. Krauses Behauptung, er habe keinerlei Motiv für eine Entführung des Richters Übelmesser gehabt, weil sein Untreueprozess erfolgversprechend verlaufen sei, sei unrichtig: In Wahrheit habe Krause im Herbst 2014 erkannt, dass der Untreueprozess für in ungünstig verlaufe. Deshalb habe er versucht, mit der Entführung und Tötung des Richters Übelmesser zu „korrigieren“. Richter Burghardt: „Wäre Richter Übelmesser als Vorsitzender ausgefallen, hätte er nicht ersetzt werden können. Der Angeklagte hätte aufgrund der langen Dauer seiner U-Haft freigelassen werden müssen.“

Ohne eigenes Zutun Rücktritt vom versuchten Mordauftrag

Dass Krause nun mit fünf Jahren Haft vergleichsweise gut wegkommt – immerhin hatte die Staatsanwaltschaft neuneinhalb Jahre beantragt – liegt an einer besonderen rechtlichen Würdigung: Für die versuchte Anstiftung zum Mord wurde Krause nämlich nicht bestraft. Das hat er allein den zwei Tschechen zu verdanken. Die zwei hatten Krause vorgespielt, die Geiselnahme sei bereits erfolgt. Von der möglichen Tötung des Richters war bei dieser Vorspiegelung falscher Tatsachen nicht die Rede. Danach bedrängte Krause die zwei Tschechen nicht mehr, weil er zwischenzeitlich erkannte, dass die beiden nicht auf seinen Plan eingegangen waren. Rechtlich führt das im Fall der versuchten Anstiftung zum Mord zu einem Rücktritt vom Versuch.

Die Verteidiger Marc wandt und Timo Scharrmann kündigten Revision gegen das Urteil an.

Info: Zum Fall Krause finden Sie auf unserer Internetseite hier ein umfangreiches Dossier.